International

Evaluierung der Fluglärmwirkung: Kein Bedarf für Änderungen am Fluglärmschutzgesetz

Symbolbild Fluglärm - Foto: Huber / Austrian Wings Media Crew

Zu der von der Charité vorgestellten Evaluierung der Lärmwirkungsforschung sagte Matthias von Randow, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes der Deutschen Luftverkehrswirtschaft (BDL): „Mit dieser Bestandsaufnahme liegt nunmehr eine umfassende Evaluierung der Forschung der letzten Jahre vor. Die Bestandsaufnahme belegt, dass sich seit der letzten Novellierung des Fluglärmschutzgesetzes im Jahr 2007 in der Lärmwirkungsforschung keine grundlegend neuen Erkenntnisse zu den Gesundheitsgefährdungen durch Fluglärm auf den Menschen ergeben. Das zeigt, dass das anspruchsvolle Schutzkonzept, das dem Gesetz zugrunde liegt, auch weiterhin richtig ist, Bestand hat und eine Veränderung der Lärmwerte im Gesetz nicht angezeigt ist.“

Unter der Federführung von Prof. Dr. Thomas Penzel, Leiter des Interdisziplinären Schlafmedizinischen Zentrums der Charité, hatte ein Team aus sieben Experten der Fachgebiete Medizin, Psychologie, Epidemiologie, Statistik und Ökonomie im Auftrag des BDL Studien zur Fluglärmwirkungsforschung erfasst und anhand eines einheitlichen Kriterienkatalogs bewertet. Insgesamt wurden hierfür 328 Veröffentlichungen für die Bereiche Belästigung, allgemeine gesundheitliche Beeinträchtigungen, Herz-Kreislauf-System, Schlaf, Stress, prä- und postnatale Wirkungen, Hörschäden, Krebs, psychische Erkrankungen und kognitive Wirkungen untersucht.

„Die Bestandsaufnahme hat die bisher vorliegenden Erkenntnisse, wie Fluglärm auf den Menschen wirkt, bestätigt. Durch die Vielzahl der Studien kann nun das Ausmaß, wie Fluglärm auf den Menschen wirkt, genauer beschrieben werden,“ erklärt Professor Penzel.

„Die Fluggesellschaften investieren jährlich erhebliche Mittel zur Anschaffung neuer und leiserer Flugzeugmodelle und wollen dies auch weiterhin tun. Aber durch ordnungsrechtliche, steuerliche und fiskalische Sonderbelastungen des Luftverkehrs in Deutschland sowie Europa wird die entsprechend nötige Investitionskraft der Fluggesellschaften leider seit Jahren geschmälert,“ so von Randow. Er appellierte an die politischen Entscheider: „Lärmreduktion funktioniert am effektivsten durch leisere Flugzeuge und nicht durch immer mehr investitionsbremsende Regulierung.“

 Die Bundesregierung muss gemäß Fluglärmschutzgesetz dem Deutschen Bundestag spätestens im Jahre 2017 Bericht über die Überprüfung der Lärmwerte unter Berücksichtigung des Standes der Lärmwirkungsforschung und der Luftfahrttechnik erstatten.

(red / BDL)