Es wurden bei der Entscheidung der Klimaschutz und der Bodenverbrauch in "verfassungswidriger Weise" in die Interessensabwägung einbezogen, so nun der Verfassungsgerichtshof. Das Urteil gegen den Bau der "Dritten Piste" ist somit aufgehoben.
Das Bundesverwaltungsgericht habe "die Rechtslage in mehrfacher Hinsicht grob verkannt", heißt es nunmehr seitens des VfGH. Man orte belastende Willkür und sieht das Gleichheitsrecht der Parteien verletzt.
Das BVwG hatte im Februar den Antrag der Flughafen Wien AG zum Bau einer weiteren Piste abgewiesen. Der Flughafen erhob gegen diesen Entscheid Beschwerde.
VIE-Vorstand zufrieden
Der Vorstand der Flughafen Wien begrüßt in einer eigenen Aussendung die Entscheidung des VfGH. „Das ist ein guter Tag für den Wirtschaftsstandort Österreich und den Flughafen Wien. Ein für die Zukunft so wichtiges Infrastrukturprojekt hat damit wieder eine Chance auf Realisierung. Unser Vertrauen in den österreichischen Rechtsstaat wurde voll bestärkt. Wir hoffen, dass das nun wieder zuständige Bundesverwaltungsgericht in der Sache zügig entscheidet.", so Dr. Günther Ofner und Mag. Julian Jäger, Vorstand der Flughafen Wien AG.
Auch WKÖ begrüßt Entscheidung
Die WKÖ begrüßt das heutige Urteil des Verfassungsgerichtshofes zur Dritten Piste des Flughafens Wien Schwechat. „Mit nicht zu überbietender Deutlichkeit wurde das Verbot der dritten Piste durch das Bundesverwaltungsgericht als Willkürausübung aufgehoben. Die vom Verwaltungsgericht für die Aufhebung ins Treffen geführten Argumente wurden zur Gänze als völlige Verkennung der Rechtslage verworfen“, betont Stephan Schwarzer, Leiter der umweltpolitischen Abteilung in der WKÖ.
Dem VfGH sei außerdem dafür zu danken, dass er das Verfahren innerhalb von drei Monaten nach Beschwerdeeinbringung abgeschlossen hat – ein Musterbeispiel eines zügigen Verfahrens, nachdem der Projektbetreiber zuvor fünf Jahre lang beim Bundesverwaltungsgericht auf eine Entscheidung gewartet hatte, unterstreicht Schwarzer und weist auf eine wichtige Konsequenz hin: „Damit wird auch verhindert, dass die unzutreffende Rechtsauffassung des Verwaltungsgerichts in laufenden Behördenverfahren für Verwirrung und Verzögerungen sorgt.“
Hauptaussage des Urteils ist, dass die Verwendung von Ackerland und die Emissionen von Treibhausgasen bei der Entscheidung über die Genehmigung nach dem Luftfahrtgesetz nicht als Genehmigungsvoraussetzungen vorgesehen sind. Da das Bundesverwaltungsgericht alle anderen Fragen, insbesondere jene des Lärmschutzes, als ausreichend geklärt betrachtet hat, darf nun mit einer raschen Bestätigung der Genehmigung des Vorhabens gerechnet werden.
Auch die Arbeiterkammer ist erleichtert über das Urteil: AK Präsident Rudi Kaske ist erfreut über das Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes zur 3. Piste am Flughafen in Schwechat. „Das ist eine gute Nachricht für die gesamte Ostregion." Die 3. Piste sei wesentlich für die Zukunftschancen des Wirtschaftsstandorts. „Der Ausbau des Flughafens ist ein Treiber für die Internationalisierung der Ostregion und damit auch für zehntausende Arbeitsplätze."
(red Aig / VIE / WKÖ / CvD)