Österreich

Nach Knaus-Crash: Behörde groundet Unglückspiloten

Ein MD902 von Heli Austria, Symbolbild - Foto: Aig / Austrian Wings Media Crew

Nach dem glimpflich ausgegangenen Absturz des Notarzthubschraubers Martin 4 am 1. August, zog die Behörde nun Konsequenzen.

Der von Heli Austria betriebene Notarzthubschrauber Martin 4 war - wie berichtet - beim Start am Großglockner außer Kontrolle geraten und abgestürzt. An Bord befanden sich drei Crewmitglieder sowie ein Patient, die den Crash allesamt mit leichten Blessuren beziehungsweise unverletzt überstanden. Der Unglückspilot war vor wenigen Jahren bereits in einen Zwischenfall verwickelt, bei dem ein Mensch ums Leben gekommen war.

Nun zog die Austro Control die Konsequenzen. Bis auf Weiteres darf der Pilot - er ist Mitarbeiter der Austro Control und Fluglehrer - weder als Ausbilder tätig werden, noch gewerbliche Flüge durchführen. Begründet wurde diese Maßnahme mit "Gefahr im Verzug."

Über seinen Anwalt bekämpft der Hubschrauberführer diese Maßnahme nun. Jurist Johannes Zink erklärte gegenüber der Tageszeitung "Kurier": "Mein Mandant hat definitiv keinen irgendwie gearteten Flugfehler begangen. Er hat bestmöglich reagiert und durch seine rasche Reaktion noch Schlimmeres verhindert. Er vertraut darauf, dass die Ermittlungen zu dem Ergebnis kommen werden, dass der Grund für den Unfall entweder ein technisches Gebrechen oder höhere Gewalt durch eine außergewöhnlich starke und unvorhersehbare Windböe war. Wir gehen davon aus, dass das derzeit anhängige Verfahren meinen Mandanten von jeglicher Schuld freisprechen wird."

(red)