Österreich

ÖAMTC: Fall Air Berlin zeigt Bedarf an Konkursabsicherung für Airlines

Symbolbild Air Berlin, hier ein A320 - Foto: GF / Austrian Wings Media Crew

Konsumentenschutzrecht schließt nur Reiseveranstalter und Reisebüros ein.

Auch wenn Passagiere, die mit Air Berlin bereits in den Urlaub geflogen sind oder im Besitz von gültigen Tickets sind, momentan von der Insolvenz noch nicht betroffen sind, macht der Fall Air Berlin deutlich, dass Konsumenten bei Konkurs eines Flugunternehmens durch die Finger schauen können. "Auch wenn im aktuellen Fall von einer Finanzspritze seitens des Staates die Rede ist, heißt das nicht, dass sich niemand Gedanken oder Sorgen machen muss", erklärt ÖAMTC-Jurist Nikolaus Authried. "Vor allem, wer direkt bei Air Berlin oder über ein Reisebüro nur den Flug gebucht hat, kann auf einem großen Teil seiner Forderungen 'sitzen bleiben'."

Der Hintergrund: Seit 1999 schützt zwar die Reisebürosicherungsverordnung Konsumenten, wenn Reiseveranstalter oder Reisebüros in Konkurs gehen, allerdings nur dann, wenn es sich bei der Reise um eine Pauschalreise handelt. "Die Verordnung verpflichtet diese Unternehmen, mit einer Versicherung oder einer Bankgarantie für den Insolvenzfall vorzusorgen", erklärt Authried. "Für Fluglinien ist diese Konkursabsicherung noch immer nicht vorgeschrieben." Der ÖAMTC fordert aus Anlass des Insolvenzantrags von Air Berlin erneut, dass diese Lücke im Konsumentenschutzrecht endlich geschlossen wird.

Durch die Finanzspritze ist es Air Berlin möglich, den Flugbetrieb aufrechtzuerhalten – wie lange das möglich ist, kann aber niemand vorhersagen. "Erst wenn das Insolvenzverfahren eröffnet ist, kann man sich diesem mit Forderungen anschließen", erklärt der ÖAMTC-Jurist. "Das betrifft sowohl bereits getätigte Buchungen als auch etwaige Gutscheine der Airline. Im Regelfall erhält man jedoch nur einen Bruchteil seines Geldes zurück." Konsumenten rät der ÖAMTC daher, keine Gutscheine von Air Berlin zu erwerben oder sich als Entschädigung ausfolgen zu lassen: "Gutscheine einer bereits zahlungsunfähig gewesenen Airline könnten sehr bald nahezu wertlos sein", hält der ÖAMTC-Jurist fest. Generell ist es aus Sicht des Clubs immer ratsam, vor der Buchung eines Fluges Erkundigungen über das jeweilige Luftfahrtunternehmen einzuholen, gerade was dessen finanzielle Situation anbelangt.

Bei Fragen und Unklarheiten rund um das Thema stehen die ÖAMTC-Juristen mit Rat und Hilfe zur Seite. Die ÖAMTC-Rechtsberatung steht für Mitglieder des jeweiligen Landesclubs kostenlos zur Verfügung.

(red / ÖAMTC via APA-OTS)