Air Berlin bittet die Passagiere, die ihre Flüge mit einer Pauschalreise gebucht haben, sich mit ihrem Reiseveranstalter für weitere Informationen in Verbindung zu setzen. Für Passagiere, die direkt bei Air Berlin ein Flugticket gebucht haben, gilt: Für nach Stellung des Insolvenzantrags am 15. August 2017 erworbene Tickets wird der Kaufpreis kostenfrei erstattet, so Air Berlin.
Betroffene Passagiere haben die Möglichkeit, etwaig entstandene Mehrkosten auf der Internetseite der Airline unter dem Punkt "Beschwerden" einzureichen. Tickets, die vor der Stellung des Insolvenzantrags gebucht wurden, können aufgrund insolvenzrechtlicher Bestimmungen derzeit leider nicht erstattet werden, betont Air Berlin.
Vor wenigen Tagen hatte Air Berlin bereits Streichungen einzelner Langstreckenflüge bekanntgegeben. Diese werden ebenfalls auf den 25. September 2017 vorgezogen. Dies betrifft Verbindungen zwischen Berlin und Abu Dhabi, Chicago, Los Angeles und San Francisco sowie von Düsseldorf nach Boston. Air Berlin bedauert die durch die Streichungen verursachten Unannehmlichkeiten. Hintergrund der heutigen Entscheidung ist eine im Rahmen des laufenden vorläufigen Insolvenzverfahrens notwendig gewordene Reduzierung der Langstreckenflotte, heißt es.
(red / Air Berlin)