Aufgrund der stetig steigenden Passagierzahlen stößt die Passkontrollhalle am Flughafen Zürich zu Spitzenzeiten an ihre Kapazitätsgrenzen. Deshalb baut die Flughafenbetreiberin die Passkontrollhalle um und schafft zusätzlichen Platz für Kontrolleinheiten und Passagiere. Der Umbau der Passkontrollhalle geschieht in enger Zusammenarbeit mit der Kantonspolizei Zürich, welche für die Grenzkontrollprozesse verantwortlich ist. Nebst der Kapazitätserweiterung der Passkontrollhalle wird auch eine Modernisierung des Grenzkontrollprozesses angestrebt. Aus diesem Grund wurden für die Passkontrolle bei der Lokaleinreise acht automatisierte Schleusen installiert, welche am 27. September 2017 in Betrieb gehen. Bei einer automatisierten Passkontrolle übertritt ein Passagier selbständig die Schengengrenze, indem die biometrischen Daten des Passes genutzt werden. Die automatisierte Passkontrolle am Flughafen Zürich ist für Passagiere freiwillig. Die bedienten Passkontrollschalter können weiterhin ohne Einschränkung genutzt werden.
Der Umbau der Passkontrollhalle wird voraussichtlich Mitte Jahr 2018 abgeschlossen sein. Bis dahin werden auch Erfahrungen mit der automatisierten Passkontrolle in der Lokaleinreise gesammelt und ausgewertet. Je nach Ergebnis werden ebenfalls bis Mitte 2018 fünf weitere automatisierte Schleusen für die Ausreise eingebaut. Die Kosten für die Erweiterung der Passkontrollhalle und die Installation der zusätzlichen Schalter und Schleusen belaufen sich auf rund acht Millionen Schweizer Franken. Diese Kosten werden von der Flughafenbetreiberin, dem Kanton Zürich und dem europäischen Fonds für die innere Sicherheit (ISF Fonds) gemeinsam getragen.
Automatisierte Passkontrolle im Detail
Passagiere, die eine automatisierte Schleuse für die Passkontrolle benutzen möchten, müssen folgende Voraussetzungen erfüllen:
• mindestens 18 Jahre alt
• Biometrischer Pass / E-Pass (keine ID)
• Bürger der Schweiz oder eines EU/EWR-Landes
Schritt 1
Auflegen des biometrischen Passes / E-Passes auf den Passleser der Schleuse und warten, bis Reisedokument auf Gültigkeit geprüft wurde und sich die Eingangstüre öffnet.
Schritt 2
Während des Betretens der Schleuse erfolgt die biometriegestützte Vergleichsprüfung zwischen dem Gesichtsbild (Live-Aufnahme) und dem gespeicherten elektronischen Bild im E-Pass. Parallel zur biometriegestützten Gesichtsprüfung werden die Personendaten überprüft.
Schritt 3
Nach der erfolgreichen Prüfung öffnet sich die Ausgangstüre und der Passagier verlässt die Schleuse. Im Falle einer positiven Abfrage oder weiteren notwendigen Abklärungen erfolgt eine manuelle Nachkontrolle. Nach dem Verlassen der Schleuse werden die während der Kontrolle erhobenen Biometriedaten umgehend wieder gelöscht.
(red / ZRH)