Airbus kritisiert zunächst die höchst fragwürdige Vorgehensweise bei der Anzeigenerstattung und die begleitende vorverurteilende Informationspolitik des Verteidigungsministers als rechtswidrige Eingriffe in wirtschaftliche Grundrechte.
Die Vorwürfe des Verteidigungsministers, kombiniert mit millionenschweren Schadensersatzforderungen, wirken 16 Jahre nach der „Abfangjäger"-Ausschreibung und acht Jahre nach der letzten Auslieferung eines Eurofighter an den Haaren herbeigezogen und parteipolitisch motiviert. Deshalb hatte der Verteidigungsminister auch davon abgesehen, Eurofighter mit den Vorwürfen direkt zu konfrontieren, bevor er das Unternehmen öffentlich an den Pranger gestellt hat. Dazu passt auch der Versuch, Verjährungsvorschriften auszuhebeln und mittels eines juristischen Konstrukts einer angeblich jahrelang fortgesetzten Täuschung die verfassungswidrige rückwirkende Geltung des Verbandsverantwortlichkeitsgesetzes von 2006 zu begründen.
"Dies verstößt eklatant gegen europäische rechtsstaatliche Grundsätze und Verfassungsprinzipien", sagte Airbus-Chefanwalt Dr. Peter Kleinschmidt.
Denn Amtsträger müssen bei ihrer Informationstätigkeit die Grundsätze der Objektivität, der Wahrhaftigkeit und Sachlichkeit beachten, insbesondere dann, wenn – wie hier – der Staat vermeintliches Opfer, Ankläger und Richter ist. „Hier geht es dem Verteidigungsminister nur darum, eine Drohkulisse aufzubauen, um ein zivilrechtliches Entgegenkommen zu bewirken, das auf ordentlichem Rechtswege nicht erreichbar ist", betonte Dr. Kleinschmidt.
Konkret hatte der Verteidigungsminister zwei Vorwürfe geäußert: der Lieferant Eurofighter Jagdflugzeug GmbH sei bei Vertragsschluss im Jahr 2003 „weder in der Lage noch willens" gewesen, die vereinbarten Flugzeuge zu liefern. Ferner seien Kosten für die von der Eurofighter zu vermittelnden Gegengeschäfte in einem Angebot aus dem Jahr 2002 nicht gesondert ausgewiesen worden. Hierdurch sieht der Verteidigungsminister sich getäuscht.
„Diese Vorwürfe sind konstruiert und juristisch substanzlos. Es gibt vor allem weder eine Täuschung noch einen Irrtum", sagte Dr. Kleinschmidt.
- Die Flugzeuge wurden vertragsgemäß geliefert. Der Vertrag erlaubte es dem Lieferanten von Anfang an, entweder Flugzeuge aus der zeitlich früheren Produktion, sogenannte Tranche 1 (mit definierter Nachrüstpflicht), oder aus einer zeitlich späteren Produktion (sogenannte Tranche 2) zu liefern.
Die Produktionstranchen wurden, wie allen Beteiligten bekannt, von den sogenannten „Eurofighter-Core-Nations" (Großbritannien, Deutschland, Italien, Spanien) festgelegt, die das Eurofighter-Programm mit einem Milliardenaufwand entwickelt hatten. Sowohl Lieferfähigkeit als natürlich auch Lieferwilligkeit waren durchgängig gegeben. Nach einer im Jahr 2007 auf Wunsch der Republik Österreich vereinbarten Stückzahlreduzierung von 18 auf 15 Flugzeuge der Tranche 1 begann die Auslieferung. Sie wurde 2009 vereinbarungsgemäß abgeschlossen. Es ist daher völlig abstrus zu behaupten, dass der Hersteller Europas modernstes Kampfflugzeug seinem ersten Exportkunden nicht hätte ausliefern wollen. Es ist ja gerade das Geschäftsmodell der Eurofighter Jagdflugzeug GmbH, Eurofighter-Flugzeuge an den Mann zu bringen. - Über den Gesamtpreis hinausgehende Kosten für Gegengeschäfte – und allein darauf bezieht sich Punkt 40 der Angebotseinholung – gab es nicht und sie konnten daher auch nicht ausgewiesen werden. Im Übrigen wusste jedermann, dass Gegengeschäfte betrieblichen Aufwand erfordern, der im Gesamtpreis enthalten sein musste. Die österreichische Regierung hat auch zu keinem Zeitpunkt im langen Verlauf des Vergabeverfahrens nach Gegengeschäftskosten ausdrücklich gefragt. Schon das spricht für sich.
Die Offset-Kosten waren nämlich überhaupt nicht zuschlagsrelevant und konnten daher nicht in die Angebotsbewertung einfließen.
Eurofighter hatte die damalige Ausschreibung technisch/kommerziell klar gewonnen und war als Bestbieter (einschließlich des Kaufpreises) identifiziert worden. Bestätigt hat dies zuletzt nochmals der damalige Bundeskanzler Dr. Wolfgang Schüssel.
Im Juni 2017 gab er im Parlamentarischen Untersuchungsausschuss in Wien zu Protokoll, dass der Eurofighter bei der Bieterentscheidung um „Lichtjahre" besser gewesen sei als das schwedische Konkurrenzprodukt. „Bei den Musskriterien war der Eurofighter vorne, und bei den Sollkriterien war er um Längen vorn. Es ist also völlig falsch zu glauben, dass das zwei Flugzeugtypen sind, die auf einigermaßen gleicher Augenhöhe operieren können [...] Die Gegengeschäfte waren natürlich hoch interessant, aber sie waren nicht entscheidend für die Beschlussfassung, die ausschließlich auf die militärische Qualität des Flugzeuges und natürlich auch auf den vernünftigen Preis abgestellt hat", betonte Dr. Schüssel.
Airbus geht heute davon aus, dass mit dem eingereichten Volumen aus dem Gegengeschäftsvertrag die vereinbarte Verpflichtung gegenüber der Republik Österreich mehr als erfüllt wurde, so wie dies auch der Vertreter des für die Gegengeschäfte verantwortlichen Wirtschaftsministeriums vor dem Untersuchungsausschuss des Nationalrates bestätigt hat.
Das Beschaffen von Gegengeschäften erfolgte ausschließlich auf Verlangen der Republik Österreich. Diese Gegengeschäfte haben zu einer dauerhaften und erfolgreichen Einbeziehung österreichischer Unternehmen in die Wachstumsbranche Luftfahrt beigetragen und wirken langfristig weiter. Als Beispiel von vielen hat die österreichische FACC jüngst einen Geschäftsabschluss mit Airbus in Höhe von mehr als € 500 Mio. als Technologiepartner bei der neuen A320 „Airspace" Kabine gemeldet.
(red / Airbus)