„Wir wollen den Airlines einen starken Anreiz bieten, Flüge aus der Nacht in den Tag zu verlagern. Die Gebührenordnung bleibt für uns ein wichtiges Steuerungsinstrument zur Minderung von Fluglärm“, so Flughafenchef Michael Garvens.
Das Preisgefälle zwischen Tag und Nacht, die sogenannte Tag-Nacht-Spreizung, vergrößert sich deutlich. Für die fixen Landeentgelte eines Airbus A319 wird ab Oktober in der Nacht ein Aufschlag von 80 Prozent gegenüber dem Tagestarif fällig, bisher sind es 51 Prozent. Eine Boeing 737 kostet 84 Prozent mehr (aktuell 55%). Und für den Langstrecken-Jet Airbus A330 muss mit der neuen Gebührenordnung nachts mehr als das Doppelte an fixen Start- und Landeentgelten bezahlt werden, zurzeit sind es 61 Prozent. Mit den drei vorgenannten Flugzeugtypen werden in Köln/Bonn rund 70 Prozent aller Passagierflugbewegungen durchgeführt.
Es ist bereits das dritte Mal innerhalb kurzer Zeit, dass der Köln Bonn Airport Nachtflüge verteuert und dies in einer neuen Gebührenordnung festschreibt. Im Passagierverkehr wurden zuletzt im April 2015 die Start- und Landeentgelte für Nachtflüge deutlich angehoben – für die gängigsten Flugzeugmuster A319 und Boeing 737 um gut 20 Prozent.
Bereits 2013 hatte der Flughafen die Lärmzuschläge für die größeren Frachtmaschinen empfindlich erhöht, etwa für das Flugzeugmuster MD11 um mehr als das Dreifache. Gleichzeitig wurde ein Rabattsystem für den Einsatz der leiseren Boeing 777 eingeführt. Frachtfluggesellschaften können demnach binnen drei Jahren bis zu einer Million Euro Gebühren einsparen, wenn sie statt einer MD11 eine B777 einsetzen. Im Ergebnis sind die Flugbewegungen der MD11 um rund 40 Prozent zurückgegangen, während Flüge mit der Boeing 777 um fast 70 Prozent zugenommen haben.
Der Logistikkonzern UPS wird seine Flotte modernisieren und 14 neue Großraum-Frachter vom Typ Boeing 747-800F anschaffen, die etwa 30 Prozent leiser als die MD11 oder das Boeing Schwestermodell 747-400 ist. Die neuen Maschinen sollen zwischen 2017 und 2020 ausgeliefert und auch in Köln/Bonn eingesetzt werden. „Auch dies ist ein Beleg für die Lenkungswirkung und Bestätigung unserer langjährigen Gebührenpolitik“, so Michael Garvens.
(red / CGN)