Es handelte sich um einen Linienflug von Dar es Salaam (HTDA) nach Zürich (LSZH) unter der Flugnummer LX0294 und dem Funkrufzeichen Swiss Two Niner Four mit 185 Passagieren und 12 Besatzungsmitgliedern, so die Behörde.
Nach einem ereignislosen Flug befand sich die A330 in einem stabilisierten ILS2-Anflug auf die Piste 34, als die Flugbesatzung des unmittelbar vorausfliegenden Verkehrsflugzeugs die Verkehrsleitstelle Zurich Final darüber informierte, dass diese auf einer Höhe von rund 5.000 Fuß AMSL links von der Anflugachse etwas wie eine Drohne gesichtet hätte. In der Folge hielten die beiden Piloten der LX0294 Ausschau und konnten kurz darauf für etwa 2 Sekunden eine Drohne erkennen, die sich in der Anflugachse und auf gleicher Höhe befand. Die Flugbesatzung konnte gerade noch erkennen, dass es sich um eine Drohne mit mehreren Rotoren (Multikopter) und einem Durchmesser von rund einem Meter handelte, bevor die A330 geschätzte 10 Meter unter ihr durchflog. Für ein Ausweichmanöver bestand keine Zeit.
Schlussfolgerungen
Trotz der rechtzeitigen Warnung durch die Flugbesatzung des unmittelbar vorausfliegenden Verkehrsflugzeuges war es der Flugbesatzung des Fluges LX0294 auch bei guten Sichtbedingungen nicht möglich, die Drohne in der Anflugachse auf einer Höhe von rund 5.000 Fuß frühzeitig zu erkennen. In der Folge war es ihr auch nicht möglich, der Drohne binnen so kurzer Zeit auszuweichen. Die nachfolgende Meldung auf Schweizerdeutsch an die Verkehrsleitstelle Zurich Final war wohl folgerichtig, machte deren Inhalt jedoch nicht allen Flugbesatzungen zugänglich, so die SUST.
Auffällig im vorliegenden Fall ist laut den Ermittlern die Tatsache, dass sich die Drohne über dem Wegpunkt MILNI etwa auf der gemäss ILS-Anflug zu erwartenden Höhe von 5000 ft AMSL befand. Damit ist gemäß SUST denkbar, dass die Position und Höhe der Drohne in der Absicht, Nahaufnahmen der anfliegenden Verkehrsflugzeuge zu machen, bewusst gewählt worden ist.
Unfall laut Ermittlern "nur noch eine Frage der Zeit"
Eine ähnliche Situation im Anflug auf die Piste 33 in Basel vom 14. Juli 2016 zeigte auch damals, dass alleine die visuelle Erkennung unbemannter Flugsysteme für ein Ausweichmanöver zu spät erfolgt. Nebst den Anstrengungen des BAZL in internationalen Gremien zur Errichtung eines U-Space/UTM4 sowie der Verordnung der Europäischen Agentur für Flugsicherheit (European Aviation Safety Agency – EASA) über den einheitlichen Umgang mit RPAS über 150 kg innerhalb der EU-Mitgliedstaaten sind die technische Erfassbarkeit von RPAS und Warnungen vor einer möglichen Kollision mit Flugzeugen daher unerlässlich. Ansonsten ist eine Kollision mit einem Verkehrsflugzeug in gerin gen Flughöhen vor dem Hintergrund des starken Drohnenaufkommens nur noch eine Frage der Zeit. Gerade Multikopter dieser Grössenordnung können beträchtlichen Schaden an einem Triebwerk anrichten oder dieses sogar in Brand setzen und stellen somit eine Gefährdung der Verkehrsfliegerei dar.
(red / SUST)