International

Offene Gebühren: Island hält Maschine von Air Berlin fest

Symbolbild Air Berlin - Foto: Huber / Austrian Wings Media Crew

Eine in Island gelandete Maschine der insolventen Air Berlin darf (vorerst) nicht mehr abheben. Air Berlin spricht von einer "rechtswidrigen Handlung" des Airportbetreibers.

Der aus Düsseldorf kommende Flug der Air Berlin setzte zunächst Planmäßig auf dem isländischen Flughafen Keflavik auf. Doch der Rückflug musste gestrichen werden, da der isländische Flughafenbetreiber den Start verbot. Er machte geltend, dass Air Berlin offene Rechnungen nicht bezahlt habe.

Das wiederum dementierte die insolvente NIKI-Konzernmutter und erklärte, dass alle seit der Insolvenzanmeldung am 15. August eingegangenen Rechnungen "pünktlich bezahlt" worden seien. Dem widersprach auch die Flughafenbetriebsgesellschaft Isavia nicht einmal. Sie erklärte vielmehr in einer Stellungnahme, dass die offene Forderung schon vor dem 15. August bestanden habe. Das Startverbot sei laut Isavia nun "die letzte Maßnahme, um die Bezahlung einer bereits erbrachten Dienstleistungen doch noch sicherzustellen".

Air Berlin weist auch das zurück und erklärt, dass gemäß geltender Gesetzeslage Forderungen aus Vor-Insolvenz-Zeit bei Insolvenztabelle angemeldet werden müssen: "Das Verhalten des Flughafens ist inakzeptabel und geht zu Lasten unserer Fluggäste."

Die betroffenen Passagiere seien umgebucht worden, heißt es.

(red)