Der 57-Jährige soll im März 2013 während der Landung mit dem von ihm gesteuerten Hubschraubers beim Berliner Olympiastadion die schlechten Wetterbedingungen (zum Unfallzeitpunkt herrschte starker Schneefall) unterschätzt haben.
Doch anstatt das Manöver abzubrechen, habe der Luftfahrzeugführer "pflichtwidrig" versucht, die Maschine zu Boden zu bringen. Dabei kam es zur Kollision mit einem dort abgestellten Helikopter, dessen Pilot (40) noch an der Unfallstelle seinen Verletzungen erlag.
Das Amtsgericht Tiergarten in Berlin verurteilte den Unglückspiloten nun wegen fahrlässiger Tötung sowie fahrlässiger Körperverletzung zu einer Geldstrafe von 9.000 Euro - nicht rechtskräftig.
(red)