Damit gilt für die Anleihegläubiger ab sofort folgendes Procedere: Die Anleihegläubiger der Anleihe DE000AB100B4 können keine eigenen Forderungen im Insolvenzverfahren der Air Berlin PLC mehr anmelden.
Die Gläubiger der Anleihe werden gebeten, sich nicht an den Sachwalter zu wenden. Sämtliche Anfragen sind künftig direkt über den gemeinsamen Vertreter zu klären. Die KEOS GbR ist erreichbar unter airberlin. @ onesquareadvisors.com
(red / Air Berlin)