„Bei einer Pauschalreise hat der Reiseveranstalter für Ersatzflüge oder eine andere Beförderung zu sorgen", sagt AK Konsumentenschützerin Gabriele Zgubic. „Hier besteht im Gegensatz zu reinen Flugbuchungen eine Insolvenzabsicherung." Zgubic rät jedenfalls „mit dem Reiseveranstalter Kontakt aufzunehmen."
Wer nur einen Flug bei NIKI gebucht hat und noch nicht geflogen ist, bei dem verliert das Ticket seine Gültigkeit. Reisende können ihre Ansprüche im Insolvenzverfahren anmelden, allerdings ist bei einer Konkursforderung mit einer niedrigen Quote und mit Kosten zu rechnen", so Zgubic. „Die Insolvenzen von Air Berlin und NIKI zeigen die Notwendigkeit einer Insolvenzabsicherung auch für Fluglinien und nicht wie derzeit nur für Reiseveranstalter."
Die Regierung als auch andere Fluglinien haben Hilfe für gestrandete Passagiere in Aussicht gestellt.
(red / Arbeiterkammer)