Kürzlich war es soweit: Im Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie (bmvit) erhielten Bettina Ganghofer, Geschäftsführerin der Salzburger Flughafen GmbH und Michael Günther, Bereichsleiter Airport Operations, die offizielle EASA Zertifizierungsurkunde für den Salzburger Flughafen überreicht. Auch allen anderen österreichischen Flughäfen wurden an diesem Tag die EASA Zertifizierung verliehen und somit besitzen die heimischen Airports nunmehr die offizielle Lizenz zum Weiterbetrieb. Bettina Ganghofer, Geschäftsführerin der Salzburger Flughafen GmbH: „Wir danken dem Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie für die gute und konstruktive Zusammenarbeit. Die Einhaltung der europäischen Standards ist nun geregelt und es freut mich, dass der Flughafen Salzburg sämtliche Auflagen für die Zertifizierung bestens erfüllen konnte.“
EASA ist die Europäische Agentur für Flugsicherheit (European Aviation Safety Agency), wurde 2002 mit Sitz in Köln gegründet und prüft durch Inspektionen und Audits die Sicherheit des Flugbetriebs an den Flughäfen. Das Ziel dieser Zertifizierung ist es, an allen europäischen Flughäfen Prozesse, Vorgaben für technische Anlagen und die betriebliche Organisation auf einen einheitlichen Standard festzulegen, um die Sicherheit aller Passagiere auf ein noch höheres Level zu heben. Damit die Regeln und Auflagen für alle Arbeitsbereiche dokumentiert sind, wurde ein umfangreiches Flughafenhandbuch erstellt. Dieses gilt als Leitfaden für die täglichen Abläufe am Airport. Mit der heutigen Zertifizierung bescheinigt das zuständige bmvit dem Flughafen Salzburg, dass die entsprechenden Zulassungsgrundlagen am Salzburger Flughafen erfolgreich umgesetzt wurden.
Michael Günther, Bereichsleiter Airport Operations: “Es war ein langer Weg bis zum heutigen Tag. Ich bin stolz darauf, dass wir als größter Bundesländerflughafen Österreichs die Zertifizierung gemäß EASA Standards in Händen halten. Speziell meinem Team danke ich für die perfekte Arbeit und die schnelle Umsetzung der geforderten Kriterien.“
(red / SZG)