„Wir sind erleichtert, dass das Berliner Amtsgericht Charlottenburg die Beschwerde ablehnt und offenbar der Argumentation des Insolvenzverwalters folgt, dass die Konzernleitung der Air Berlin hauptverantwortlich für das operative Geschäft von Niki war“, begrüßt Wolfgang Katzian, Vorsitzender der Gewerkschaft der Privatangestellten, Druck, Journalismus, Papier (GPA-djp) die heute bekanntgewordene Entscheidung. Somit bleibt Berlin zuständig für das vorläufige Insolvenzverfahren. „Damit sind wir der Übernahme von Niki durch die IAG und dem wichtigen Ziel von gesicherten Arbeitsplätzen für rund 750 Niki-Beschäftigte ein Stück nähergekommen. Im Sinne der Mitarbeiterinnen habe ich auch kein Verständnis für eventuell weitere Angriffe, welche die Arbeitsplätze gefährden.“
Auch Niki-Betriebsratsvorsitzender Stefan Tankovits wertet die heutige Entscheidung als wichtigen Schritt in die richtige Richtung: „Wir bemühen uns optimistisch zu bleiben, müssen aber natürlich die weitere Entwicklung abwarten. Unsere Zitterpartie dauert schon viel zu lang und ist hoffentlich bald beendet.“
Das Serviceportal Fairline hatte einen Insolvenzantrag für NIKI in Österreich gestellt - hätte sich das heimische Gericht für zuständig erklärt, hätte das womöglich den gesamten Verkauf der NIKI an die IAG verzögert oder verhindert und damit die Arbeitsplätze gefährdet. Unbestätigten Informationen zufolge soll einer der von Fairline mit der Causa beauftragten Juristen früher NIKI gearbeitet haben und seinem einstigen Chef gegenüber nach wie vor loyal sein. Dies wurde von Fairline jedoch zurückgewiesen. Besagter Jurist ist in keiner der beiden von Fairline beauftragten Kanzleien als Anwalt tätig.
(red / gpa-djp via APA-OTS)