Die Maschine mit der Kennung D-AEWK sollte als Flug EW 9664 von Düsseldorf nach London Heathrow fliegen, doch schon kurz nach dem Start klagten mehrere Passagiere über Unwohlsein, kurz darauf ging es auch den Flugbegleiterin in der hinteren Galley gesundheitlich schlecht. Nur wenig später waren auch Crew und Reisende im vorderen Bereich der Kabine betroffen.
Trotz der bestehenden Problematik entschieden sich die Piloten dafür, den Flug bis nach London Heathrow fortzusetzen, wo die Maschine 65 Minuten nach dem Abflug landete. Bevor das Boarding für den Rückflug startete, wurde die gesamte Kabine gut durchgelüftet.
Während des Boardings verschlechterte sich der Gesundheitszustand der Flugbegleiter erneut so stark, dass das Boarding abgebrochen werden musste. Die Flugbegleiter wurden mittels Rettungsdienst ins Krankenhaus eingeliefert, ein Crewmitglied ist nach wie vor fluguntauglich. Damit wäre die BFU gemäß ihren eigenen Richtlinien verpflichtet, den Vorfall als Unfall zu klassifizieren und eine entsprechende umfassende gründliche Untersuchung einzuleiten. Allerdings unterblieb diese eigentlich vorgeschriebene Vorgehensweise bei ähnlichen Unfällen in der Vergangenheit regelmäßig. Kritiker unterstellen der BFU daher immer wieder, bei Vorfällen, die den Lufthansa-Konzern betreffen, "wegzusehen". Seitens der Behörde wurde dies freilich zurückgewiesen.
Die Piloten überstellten den von der Havarie betroffenen Airbus A320 mit angelegten Sauerstoffmasken ohne Passagiere nach Deutschland.
(red)