Österreich

NIKI: Berliner Gericht sieht Zuständigkeit für Insolvenz doch in Österreich

Symbolbild Sujetbild NIKI - Foto: Huber / Austrian Wings Media Crew

Heute Nachmittag hat das Landgericht Berlin der Beschwerde des Fluggastportals FairPlane stattgegeben und seine Zuständigkeit für das Hauptverfahren der Insolvenz von NIKI abgelehnt. Damit ist nun das Landesgericht Korneuburg am Zug. Hier hatte FairPlane die Eröffnung der NIKI-Insolvenz beantragt. Bereits heute hat dazu eine Verhandlung stattgefunden. FairPlane erwartet zeitnah eine Entscheidung des Gerichts und die Einsetzung eines Masseverwalters.

"Wir begrüßen diese Entscheidung, denn getrennte Verfahren von Air Berlin in Deutschland und NIKI in Österreich verhindern einen Interessenskonflikt des Masseverwalters und eine mögliche Verkleinerung der Masse von NIKI – denn einer der größten Schuldner von NIKI ist Air Berlin“, so FairPlane-Geschäftsführer Andreas Sernetz.

Ein Insolvenzverfahren in Österreich gefährdet den Deal mit laut Fairplane IAG nicht. Sobald das Insolvenzverfahren für NIKI in Österreich stattfindet, kann der Masseverwalter den in Berlin beschlossenen Deal mit IAG/Vueling ebenso bestätigen und die weitere Umsetzung verfolgen. Außerdem sind durch die Verlängerung der Frist durch den österreichischen Infrastrukturminister die Start- und Landerechte für die kommenden drei Monate gesichert.

Mehrere NIKI-Mitarbeiter äußerten hinter vorgehaltener Hand jedoch Kritik am Vorgehen von Fairplane und vermuteten, dass einer der involvierten Juristen früher in führender Position bei NIKI tätig war (Name der Redaktion bekannt). Fairplane wies das zurück, allerdings wurde in der Vergangenheit nachweislich mit einer Kanzlei zusammengearbeitet, in der besagter Jurist beschäftigt ist.

(red / Fairplane)