Rund 400 Bergungen von Personen aus dem alpinen Bereich führen die Besatzungen der Flugpolizei des Innenministeriums pro Jahr durchschnittlich durch. Grundsätzlich sind derartige Hilfeleistungen für die Geretteten kostenlos.
Weil es allerdings immer wieder vorkommt, dass sich Alpinisten oder Freizeitwanderer vorsätzlich in Gefahr begeben und die Rettung durch den Hubschrauber bereits mit einkalkulieren, wurde das Gesetz nun adaptiert. Für Aufsehen sorgte ein Fall vor fünf Jahren, bei dem niederländische Wanderer im Gipfelbuch frech vermerkt hatten, dass sie sich jetzt vom Helikopter abholen lassen würden - Austrian Wings berichtete. Ein 58-Jähriger Tiroler wiederum wurde bereits sechsmal vom Polizeihubschrauber aus vermeintlicher Bergnot gerettet und habe beim Absetzen des Notrufes fordernd nach einem Hubschrauber verlangt, wie der ORF berichtet.
Künftig werde daher im Einzelfall entschieden, ob Gerettete für die Kosten des Einsatzes, die im Schnitt mehrere tausend Euro betragen, aufkommen müssen, wie der Leiter der Flugpolizei, Einsatzpilot und Jurist Werner Senn erklärt.
(red)