Geflogen wird beinahe über dem gesamten Bundesgebiet mit Ausnahme von Ballungsräumen sowie den Bundesländern Tirol und Vorarlberg. Die Fluggebiete werden in Zusammenarbeit mit der zivilen Flugsicherung festgelegt. Um den Geräuschpegel möglichst gering zu halten, werden die Flüge über 12.500 Metern Höhe durchgeführt.
Zur Reduzierung der bodennahen Schallausbreitung werden seitens des Bundesheeres folgende Maßnahmen getroffen:
- Die Beschleunigungsphasen der Eurofighter werden so kurz wie möglich gehalten.
- Die Schallverteilung wird laufend dokumentiert, um eine mehrfache Beschallung gleicher Räume auf ein Minimum zu reduzieren.
- Die Ballungsräume um die Landeshauptstädte und die Bundeshauptstadt werden für Überschallflüge ausgespart. Flüge im Unterschallbereich können über diesen Gebieten jedoch jederzeit erfolgen.
- Im Zeitraum zwischen 11:30 Uhr und 13:30 Uhr sowie am Wochenende erfolgen keine Trainingsflüge mit Überschallgeschwindigkeit.
Die Überschallgeschwindigkeit beginnt bei ca. 1.200 km/h. Nähert sich ein Eurofighter dieser Geschwindigkeit, kommt es zu Stoßwellen am Flugzeug. Diese Stoßwellen können am Boden als Überschallknall wahrgenommen werden. Die Lautstärke des Überschallknalles ist unter anderem abhängig von der Flughöhe, der Geländestruktur und der Wetterlage. Eine zeitnahe Ankündigung der Überschallabfänge erfolgt über facebook.com/bundesheer.
(red / BH)