Mehrere Bürgerinitiativen haben Verfassungsbeschwerde gegen das Urteil des Bundesverwatungsgerichtes, das den Bau der dritten Piste genehmigt hatte, eingereicht. Damit muss sich der Verfassungsgerichtshof nun mit der Causa befassen.
Zu den Beschwerdeführern, die etwa von Anwalt Martin Ulrich Fischer von der Kanzlei Heger & Partner vertreten werden, zählen unter anderem die Bürgerinitiative "Fluglärm in Wien West", "Lärmschutz Laaerberg" sowie die "Plattform gegen die 3. Piste".
(red)