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Zürich: Angepasste Handgepäckvorschriften für Direktflüge in die USA

Der Flughafen Zürich - Foto: Huber / Austrian Wings Media Crew

Aufgrund neuer Sicherheitsbestimmungen der amerikanischen Transport Security Administration (TSA) dürfen ab dem 30. Juni 2018 Gebinde, die Pulver enthalten und größer als 350 ml sind, auf Direktflügen von europäischen Flughäfen zu US-Destinationen nicht mehr im Handgepäck mitgeführt werden.

Per 30. Juni 2018 treten neue Sicherheitsbestimmungen der US-amerikanischen Transportsicherheitsbehörde TSA für Direktflüge in die USA in Kraft. Fluggäste sowie Fluggesellschaften sind verpflichtet, die hoheitlichen Vorgaben einzuhalten. 

Die Bestimmungen beziehen sich auf sämtliche Pulver oder pulverähnliche Substanzen. Sie dürfen im Handgepäck nur noch in Gebinden von maximal 350ml mitgeführt werden. Ausgenommen von der Regelung sind Arzneimittel, Babynahrung oder Urneninhalte. Dasselbe gilt für sämtliche Gebinde mit Pulvern und Granulaten, die im Duty-free-Bereich des Flughafens erworben wurden und in einem dafür vorgesehenen Plastikbeutel eingeschweißt sind. Sämtliche Passagiere von Direktflügen in die USA müssen an den Gates mit Kontrollen rechnen. Dies kann dort möglicherweise zu längeren Wartezeiten führen. Passagieren, die in die USA reisen, wird empfohlen, Gebinde mit Pulvern im eingecheckten Gepäck zu verstauen und sich bei weiterführenden Fragen direkt an ihre Fluggesellschaft zu wenden.

(red / ZRH)