Viele Urlauber klagen in diesem Sommer über gestrichene Flüge und Verspätungen. Defekte Flugzeuge, fehlende Crewmitglieder, zu dichter Flugplan – das sind die Gründe, warum es heuer vermehrt zu Flugausfällen und -verspätungen kommt. Besonders schlimm traf es einen Niederösterreicher, der Mitte Juni mit Air Cairo nach Hurghada fliegen wollte. Erst mit fast 25 Stunden Verspätung hob seine Maschine ab. „Steht mir eine Entschädigung zu?", fragte sich der Betroffene mit Recht. „Keinesfalls müssen Urlauber derartige Vorfälle einfach so hinnehmen. Im Gesetz ist genau geregelt, in welchen Fällen Anspruch auf Entschädigung besteht", sagt AK Niederösterreich-Präsident und ÖGB NÖ-Vorsitzender Markus Wieser. „Mahlzeiten, Erfrischungsgetränke oder auch eine Nacht im Hotel stehen den Betroffenen zu. Außerdem ist bis zu 600 Euro Entschädigungszahlung möglich."
Herrn K. wurden erst nach 17 Stunden 100 Euro für Verpflegung und Hotel angeboten. Zu dieser Zeit waren am Flughafen alle Geschäfte geschlossen und die Hotels ausgebucht. „Ist ein Flug überbucht oder fällt gänzlich aus, können Sie die Rückerstattung des Ticketpreises verlangen. Alternativ haben Sie das Recht auf die schnellstmögliche anderweitige Beförderung an Ihr Urlaubsziel oder die Umbuchung auf einen späteren Zeitpunkt", erklärt AK-Konsumentenschützerin Dr. Nina Bjalek-Stix. Zusätzlich winkt eine finanzielle Entschädigung: Bei Flugstrecken bis 1.500 km sind 250 Euro drin, bei bis zu 3.500 km 400 Euro und bei Flügen über 3.500 km 600 Euro. Dasselbe gilt für Flugverspätungen von über drei Stunden. Bei Verspätungen von mehr als fünf Stunden haben Flugreisende zusätzlich die Möglichkeit, vom Vertrag zurückzutreten und die Rückzahlung des Ticketpreises zu fordern. Kein Recht auf Entschädigung gibt es jedoch, wenn man bis zu zwei Wochen vor der Reise über den Flugausfall informiert wurde. Die Airline hat auch dann keine Ausgleichszahlungen zu leisten, wenn die Flugabsage durch außergewöhnliche Umstände bedingt ist, die sich nicht vermeiden lassen (z.B. Sturm oder Schneetreiben).
Treffen die obigen Voraussetzungen zu, sollte die Fluglinie kontaktiert werden, um die Ansprüche einzufordern. „Ist eine Fluglinie nicht kooperativ, helfen die Experten der AK Niederösterreich gerne bei der Durchsetzung der Entschädigungsansprüche weiter", ergänzt Bjalek-Stix. Bis 12. August stehen die Konsumentenschützer der Arbeiterkammer am Flughafen Wien-Schwechat an einem eigenen Infoschalter im Terminal 3 in der Abflughalle für Beratungsgespräche zur Verfügung – freitags von 14 bis 19 Uhr, samstags und sonntags von 7 bis 12 Uhr.
(red / AK via APA-OTS)