Wie Schweizer Medien berichten, stehen Hinterbliebenen binnen 14 Tagen 22.000 Franken als Sofortzahlung durch die Airline zu und zwar unabhängig von der noch zu klärenden Schuldfrage. Grundlage dafür sei eine entsprechende auch in der Schweiz geltende EU-Verordnung.
Ju Air hafte, für den Fall, dass der Absturz in der Verantwortung der Airline liegt, demnach für den gesamten finanziellen Schaden der Hinterbliebenen in unbegrenzter Höhe. Kann die Airline jedoch nachweisen, dass weder sie noch Dritte ein Verschulden an dem Unglück trifft, ist die Haftung mit 157.000 Franken beschränkt, heißt es.
Flaggen mit Trauerflor
Indes hat die Stadt Dessau-Roßlau vor dem Rathaus Flaggen mit Trauerflor gehisst. In Dessau wurde die Ju 52 einst produziert und dort wurde die am Samstag verunglückte HB-HOT im Jahr 2009 auf den Namen "Dessau" getauft. Bürgermeisterin Sabrina Nußbeck sprach den Angehörigen der 20 Opfer ihr tiefstes Mitgefühl aus.
(red)