Spektakuläre Luftbilder und Videos dürfen auch im Urlaub nicht fehlen. Daher gehören Drohnen mit leistungsstarken Kameras für viele bereits zur Standardfotoausrüstung, wenn sie unterwegs sind. "Wer seine Drohne auf Reisen mitnehmen will, sollte sich in jedem Fall vorher gut über länderspezifische Vorschriften informieren", weiß Benjamin Hetzendorfer, Drohnenexperte des ÖAMTC. "Die Regelungen sind teilweise ziemlich unterschiedlich, und bei Verstößen gegen nationale Gesetze drohen – wie übrigens auch in Österreich – hohe Strafen."
Nicht für alle Länder sind Vorschriften so ausführlich beschrieben wie für Österreich. "Um mögliche Konflikte mit lokalen Behörden zu minimieren, hilft es, sich an einige allgemein geltende Grundregeln zu halten", hält der Drohnenexperte des Mobilitätsclubs fest. Drohnenpiloten sollten im In- wie auch im Ausland immer auf Sicht fliegen, die Privatsphäre Dritter und den Datenschutz achten, ausreichend Abstand zu Gebäuden und unbeteiligten Personen einhalten, Flugverbotszonen einhalten sowie immer landen, wenn sich bemannte Luftfahrzeuge nähern. "Darüber hinaus sollte unbedingt eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden, da im Falle eines Unfalls der Drohnenpilot haftet", rät Hetzendorfer.
Neben diesen allgemein gültigen Vorgaben, gibt es doch für einige beliebte Urlaubsländer spezifische Vorgaben. "In Deutschland und Spanien gilt für Drohnen über 250 Gramm Abfluggewicht eine Kennzeichnungspflicht", stellt der ÖAMTC-Experte fest. "Diese besagt, dass auf der Drohne der Name und die vollständige Adresse des Halters feuerfest und deutlich sichtbar angebracht sind." In Ungarn und Kroatien wiederum muss man schon einige Wochen vor dem Aufenthalt bei den Flugsicherheitsbehörden um eine Fluggenehmigung ansuchen. "Und in Ägypten sind Drohnenflüge für Ausländer generell verboten", ergänzt Hetzendorfer. Detaillierte Informationen zu den Drohnen-Bestimmungen in beliebten Urlaubsländern finden sich unter www.oeamtc.at/drohnen.
Wer mit dem Flugzeug reist, der muss schon beim Packen wissen, ob er die Drohne im Handgepäck oder doch besser im Koffer verstauen soll. "Die Vorgaben sind unterschiedlich", erläutert Hetzendorfer. "Es macht jedenfalls Sinn, diesbezüglich bereits im Vorfeld Kontakt mit der Fluglinie aufzunehmen, um böse Überraschungen am Flughafen zu vermeiden." Akkus sollten aus Sicherheitsgründen jedenfalls im Handgepäck verstaut werden.
(red / ÖAMTC)