Als Konsequenz gibt SkyWork Airlines die Betriebsbewilligung freiwillig an das Bundesamt für Zivilluftfahrt zurück. Die Firma muss auf Basis des Obligationenrechts wegen Überschuldung den Konkursrichter benachrichtigen. Die weiteren Schritte liegen nun beim Richter.
Die Geschäftsleitung von SkyWork Airlines bedankt sich herzlich bei den Kunden für die Treue, welche sie der kleinen feinen Schweizer Fluggesellschaft sieben Jahre erwiesen haben. Dieser Dank geht auch an die Mitarbeitenden und die Partner von SkyWork Airlines.
Mit der Stilllegung von SkyWork Airlines verabschiedet sich die letzte echte Schweizer Linienfluggesellschaft vom Himmel, so das Management der Airline: "Für alles Weitere verweisen wir auf das Bundesamt für Zivilluftfahrt BAZL und das Konkursamt Bern-Mittelland. Das BAZL hat für die betroffenen Passagiere die wichtigsten Informationen auf der Website www.bazl.admin.ch zusammengestellt."
(red / SkyWork)