Das Landesarbeitsgericht (LAG) Hessen hat nun entschieden, dass Piloten und Flugbegleiter der SunExpress Deutschland GmbH - entsprechend dem Wortlaut des Gesetzes - keinen Betriebsrat für ihre Berufsgruppen wählen dürfen. Damit hat das LAG in Frankfurt die erstinstanzliche Entscheidung in dieser Frage bestätigt. Es sei aber den zuständigen Gewerkschaften unbenommen, einen das Gesetz abbildenden Tarifvertrag über betriebliche Mitbestimmung abzuschließen.
Das verweigert das Lufthansa-Unternehmen standhaft bis zum heutigen Tage, kritisiert die Vereinigung Cockpit. Das Gericht betonte, ein solcher Tarifvertrag könne notfalls mit Streiks durchgesetzt werden. „Wir sind von dem Beschluss des LAG Hessen enttäuscht. Wir hatten gehofft, dass das Gericht sich an europarechtlichen Vorgaben orientiert und dadurch die Wahlen ermöglicht“, sagt Tarifexperte Markus Germann. „Es wird den europäischen Richtlinien nicht gerecht, dass es in einem Flugbetrieb mit über eintausend Mitarbeitern keine Handhabe gibt, Mitbestimmung gerichtlich durchzusetzen, während dies bei Bodenbetrieben möglich ist. Jetzt ist die Lufthansa-Konzernführung in der Pflicht, diesen Missstand zu beheben, schließlich fliegt das Tochterunternehmen SunExpress auch „Eurowings“-Flugzeuge“, so Germann abschließend.
(red / VC)