Nunmehr hat der Verwaltungsgerichtshof eine erste Entscheidung getroffen und die diesbezügliche Revision der Gemeinde Parndorf zurückgewiesen, wobei gegen die Zurückweisung kein weiteres Rechtsmittel zur Verfügung steht. Als Begründung führt der Verwaltungsgerichtshof aus, dass die Gemeinde ihr Mitspracherecht als Partei nicht erstmals in einem Verfahren vor dem Höchstgericht geltend machen kann, und es bisher unterlassen hätte, bereits vor einer Verwaltungsbehörde oder einem Verwaltungsgericht tätig zu werden.
Aus der Sicht des Flughafen Wien ist die Entscheidung ein erstes positives Signal, das die Verhinderungstaktik der Pistengegner durchkreuzt, so der Airport in einer Medienmitteilung.
(red / VIE)