Die Zusammenarbeit zwischen Skycop.com und Small Planet Airlines (SPA) bei der Geltendmachung von Entschädigungszahlungen gemäß EU-Richtlinie 261/2004 verlief bis Dezember 2017 reibungslos, betont man bei SkyCop. Doch bereits zu Beginn des laufenden Jahres waren erste Anzeichen von Problemen zu erkennen: Zahlungen kamen zu spät und wurden schließlich vollständig eingestellt und durch leere Versprechen für zukünftige Ausgleichszahlungen ersetzt. Schließlich kontaktierte Skycop im Mai dieses Jahres sowohl die Fluggesellschaft als auch die litauische Luftaufsichtsbehörde, um neue Erkenntnisse zu erhalten. In der Antwort der Luftaufsichtsbehörde wurde der Verdacht, wonach SPA die finanziellen Anforderungen an eine Fluggesellschaft nicht mehr erfüllt, als unbegründet bezeichnet. Wie die momentanen Entwicklungen zeigen, lagen die Skycop-Experten jedoch völlig richtig. Trotz intensiver Bemühungen konnten eine Vielzahl von Fluggästen für ihre Unannehmlichkeiten bisher nicht entschädigt werden.
Da inzwischen alle außergerichtlichen Maßnahmen ausgeschöpft sind, hat Skycop jetzt über seinen Rechtspartner Motieka & Audzevicius das Landgericht in Vilnius angerufen. Auf Empfehlung des Gerichts wurden im Oktober mehrere Einzelklagen eingereicht.
Während dessen musste die litauische Airline bereits 44 Mitarbeiter in Vilnius entlassen. Laut SPA-Führung soll die Insolvenz der Tochtergesellschaften in Polen und Deutschland keinen Einfluss auf die Flüge der litauischen Fluggesellschaft haben. Die Reiseveranstalter in Litauen wollen den Flugplan der SPA für die kommende Wintersaison wie geplant fortsetzen. Die Holding von SPA in Vilnius kündigte inzwischen umfassende Restrukturierungsmaßnahmen an.
„Wir möchten uns bei unseren Kunden für die Verzögerung der Entschädigungszahlungen und die Unannehmlichkeiten entschuldigen. Auch im Falle weiterer Ankündigungen seitens der Small Planet Group werden wir weiterhin Ihre Rechte vertreten und uns um die Zahlung der Entschädigungen bemühen“, erklärt dazu Skycop-CEO Marius Stonkus.
Das Unternehmen Skycop steht für Flugpassagiere und ihr Recht auf Entschädigungszahlungen bei Flugausfällen nach EU-Recht ein. Skycop berechnet nur bei erfolgreicher Entschädigungszahlung eine Provision. Skycop bearbeitet momentan nach eigenen Angaben europäische Entschädigungsansprüche in Höhe von drei Millionen Euro.
(red / SkyCop)