Die aktuelle Verordnung über die Flughafengebühren ist seit 2012 in Kraft. Sie ist Grundlage für die Festlegung der aktuell geltenden Flughafengebühren. Am Flughafen Zürich wurden die Landegebühren seit 1995, die Passagiergebühren seit 2003 nicht mehr erhöht. Trotz den europaweit höchsten Bau- und Lebenshaltungskosten und der anerkannt hohen Qualität des Flughafens Zürich befinden sich die Gebühren im europäischen Mittelfeld.
Unverständlicher Vorschlag
Der nun vorliegende Vorschlag sieht vor, dass anstatt bisher 30% neu 50% des ökonomischen Mehrwertes aus dem kommerziellen Bereich auf der Luftseite und anstatt bisher 30% neu 75% der Parkingerträge für eine Quersubventionierung (Transferzahlung) der Flughafengebühren abgeschöpft werden sollen. Statt die wettbewerbspolitisch bedenkliche Quersubventionierung aufzuheben, würde diese massiv angehoben. Nicht angepasst werden soll demgegenüber die Berechnungsformel für eine angemessene Kapitalverzinsung für die Flughafenbetreiberin. Aufgrund der anhaltenden Tief- bzw. Negativzinsen würde das in der nächsten Gebührenperiode zu historisch noch nie dagewesenen tiefen kalkulatorischen Kapitalkosten führen.
Stephan Widrig, CEO Flughafen Zürich AG: „Die von der Flughafen Zürich AG erhobenen Gebühren liegen moderat im europäischen Mittelfeld. Die Qualität gilt auch im globalen Vergleich als hervorragend, und SWISS als dominierende Fluggesellschaft in Zürich ist wirtschaftlich sehr erfolgreich. Dieses Erfolgsmodell basiert wesentlich darauf, dass wir laufend in die Erneuerung und Weiterentwicklung der Flughafeninfrastruktur investieren. Es ist deshalb nicht nachvollziehbar, weshalb das BAZL mit seinem Vorschlag die Investitionskraft der Flughäfen Zürich und Genf massiv schwächt. Die Nutznießer dieser Maßnahmen sind primär die Fluggesellschaften, während die Passagiere nichts davon sehen und den Flughäfen erhebliche Mittel für wichtige Investitionen fehlen werden. Nach den bestehenden Kapazitätsproblemen würde man damit ohne Not zusätzlich noch ein erhebliches Finanzierungsproblem bei den Luftverkehrsinfrastrukturen schaffen.“
Höhere Margen für Fluggesellschaften – Passagiere profitieren nicht
Die Passagiergebühr am Flughafen Zürich beträgt aktuell 21 Franken für Lokalpassagiere und 8 Franken für Transferpassagiere (exkl. Sicherheitsgebühr). Damit werden die Dienstleistungen und Infrastrukturen für Passagiere am Flughafen Zürich finanziert. Die Airlines verlangen zusätzliche Gebühren in deutlich höherem Umfang, welche nicht reguliert werden (u.a. Buchungsgebühren, Zusatzgebühren für Zahlung mit Kreditkarten, Sitzplatzreservationsgebühren, internationale Zuschläge). Die Flugticketpreise werden aufgrund von Angebot und Nachfrage festgelegt. Werden die Flughafengebühren gesenkt, findet deshalb keine Anpassung der Ticketpreise statt. Die Änderung käme folglich nicht dem Flugpassagier zugute, sondern steigert primär den Gewinn der Fluggesellschaften auf Kosten von Investitionen in die Flughafeninfrastruktur. Keiner der mit dem Flughafen Zürich primär konkurrierenden Hubs kennt eine solche Quersubventionierung.
Geld fehlt für Investitionen in Infrastruktur und Ausschüttungen an die öffentliche Hand
Die Flughafengebühren sind die Basis zur Finanzierung der aviatischen Flughafeninfrastruktur und Dienstleistungen und erlauben die stete Erneuerung und Erweiterung des Flughafens Zürich in der anerkannt hohen Qualität. Seit ihrer Privatisierung im Jahr 2000 investiert die Flughafen Zürich AG durchschnittlich rund eine Million Schweizer Franken pro Arbeitstag in die Infrastruktur des größten Schweizer Flughafens. Ohne Subventionen ist es ihr damit gelungen, die Qualität, Sicherheit und Wettbewerbsfähigkeit der interkontinentalen Luftverkehrsdrehscheibe Zürich hochzuhalten und laufend zu verbessern. Zusätzlich konnte die Flughafen Zürich AG seit ihrer Gründung im Jahr 2000 rund eine Milliarde Franken an Steuern und Dividenden an die öffentliche Hand ausschütten.
Hohe Qualität und Erreichbarkeit gefährdet
Würde allerdings der jetzt vorliegende Vorschlag des BAZL umgesetzt, hätte dies große Auswirkungen auf die langfristige Investitionskraft und damit auch auf die Qualität am Flughafen Zürich. Die Flughafen Zürich AG wäre gezwungen, künftige Investitionen in erheblichem Umfang in Frage zu stellen, die nötig sind, um die Qualität und Wettbewerbsfähigkeit des Flughafens Zürich langfristig auf hohem Niveau halten und die Voraussetzungen zu schaffen, die erwartete Nachfrage nach Luftverkehr befriedigen zu können. Beides ist wichtig, um die Erreichbarkeit und damit die Attraktivität des Wirtschaftsstandorts hoch zu halten.
Zurückweisung
Die durch das BAZL vorgeschlagene Anpassung der Verordnung über die Flughafengebühren wird deshalb von der Flughafen Zürich AG dezidiert zurückgewiesen. Zudem muss die Revision der Gebührenverordnung die Effekte der Negativzinsen adäquat berücksichtigen, wenn der Bund die in seinem luftfahrtpolitischen Bericht definierten Ziele erreichen will.
(red / ZRH)