Gemäß den neuen Bestimmungen müsste bei den beiden Billigfliegern auch für Teile des Handgepäcks gezahlt werden. Die italienischen Kartellbehörden sind jedoch der Ansicht, dass Handgepäck ein "wesentlicher Bestandteil des Tickets" sei und die neuen Bestimmungen daher eine "Verzerrung des realen Reisepreises" darstellen. Italienische Konsumentenschutzverbände begrüßten die Rechtsansicht der Behörde.
Wizz Air und Ryanair müssen der Kartellaufsicht nun innerhalb von fünf Tagen bekannt geben, wie sie künftig vorgehen wollen.
(red CP, CvD)