Der wegen der ethisch fragwürdigen Arbeitsbedingungen seines Personals seit Jahren in der Kritik stehende irische Billigflieger Ryanair hat vor einem niederländischen Gericht eine Niederlage einstecken müssen. Die Richter untersagten es Ryanair nämlich, die Basis Eindhoven wie geplant zu schließen und die dort stationierten 16 Piloten ins Ausland zu versetzen. Die Richter sind nämlich der Ansicht, dass Ryanair diese Maßnahmen lediglich als "Sanktionen für frühere Streiks" der Belegschaft setzen wollte. Das sei nicht zulässig.
Die Richter stellten außerdem fest, dass die Arbeitnehmer trotz ihrer irischen Arbeitsverträge unter niederländische Arbeitnehmerschutzgesetze fallen. Der Arbeitgeber könne Angestellten nicht den Schutz verweigern, den niederländisches Recht bietet. Eine Versetzung ins Ausland gegen den Willen der betroffenen Mitarbeiter sei daher unzulässig.
Auch in Deutschland hatte Ryanair die Schließung mehrerer Basen angekündigt, nachdem die dortige Belegschaft für - nach Angaben mancher Betroffener - "menschenwürdigere" Arbeitsbedingungen gestreikt hatte. Wie Informanten gegenüber Austrian Wings berichteten, hätten die Betroffenen nur drei Tage Zeit gehabt, sich zu entscheiden, ob sie Versetzungen an teilweise tausende Kilometer entfernte Basen akzeptieren oder nicht. Crews, die sich nach einer schlaflosen Nacht deshalb "unfit to fly" gemeldet hätten, seien teilweise prompt "zum Rapport nach Dublin" zitiert worden. Ein Ryanair-Pilot: "Ich und viele Kollegen empfinden so etwas als reinen Psychoterror."
Auch in anderen Fällen von Krankenständen war Ryanair in Verdacht geraten, das Personal unter Druck zu setzen - Austrian Wings berichtete.
Seit Monaten streiken Ryanair-Piloten und Flugbegleiter in ganz Europa für bessere Arbeitsbedingungen.
(red HP)