Im Nachgang zu einer außerordentlichen Mitgliederversammlung der Unabhängigen Flugbegleiter Organisation (UFO) wurden Details zur Vergütung einzelner Gewerkschaftsfunktionäre publik. Aus diesem Anlass wurden bei Lufthansa die Gehaltszahlungen an die betreffenden Mitarbeiter der Flugbegleitergewerkschaft überprüft. Es wurde festgestellt, dass einzelne Mitarbeiter Gehälter bezogen haben, obwohl keine Flugstunden geleistet wurden.
Zwischen Lufthansa und der Gewerkschaft UFO ist vereinbart, dass Funktionäre der Gewerkschaft vom Unternehmen von der Arbeit freigestellt werden können, um Aufgaben für die Gewerkschaft wahrzunehmen. Allerdings muss die Gewerkschaft hierfür einen Antrag stellen und das Gehalt für die Mitarbeiter durch einen funktionsabhängigen Pauschalbetrag erstatten. In den vorliegenden Fällen waren weder durch die Mitarbeiter noch durch die Gewerkschaft Anträge auf erstattungsfähige Freistellung gestellt worden. Lufthansa hat daher die Freistellungen für die betreffenden Mitarbeiter für den Zeitraum von 2015 bis 2018 in Rechnung gestellt.
Im Rahmen einer internen Untersuchung wird nun geprüft, warum Gehaltszahlungen ohne Flugleistungen ausgezahlt werden konnten und warum die ausgebliebenen Erstattungen über Jahre nicht aufgefallen sind.
(red / LH)