Die Unabhängige Flugbegleiter Organisation (UFO) darf auch weiterhin die prekären Arbeitsverhältnisse bei Ryanair in einen Zusammenhang mit der Flugsicherheit stellen, das entschied das Hessische Landesarbeitsgericht in Frankfurt am vergangenen Donnerstag in letzter Instanz.
Hintergrund ist eine Pressemitteilung der UFO vom 28. September 2018, die diesen Zusammenhang deutlich herausstellte. Hiergegen beantragte Ryanair zunächst erfolglos eine einstweilige Verfügung. Die anschließende Beschwerde beim Arbeitsgericht blieb ebenso ohne Erfolg wie der Gang in die letzte Instanz, gab die Gewerkschaft nun bekannt.
Nachdem das Gericht für Prozessbeobachter ungewöhnlich deutlich hatte erkennen lassen, dass es die angegriffene Pressemitteilung für nicht zu beanstanden hielt, bot es den Parteien im Sinne der Sozialpartnerschaft einen Vergleich an: Entfernung der Veröffentlichung von der Homepage der Gewerkschaft und eine Rückkehr an den Verhandlungstisch. "Im Interesse der Mitarbeiter waren wir bereit, den Vergleich des Gerichts anzunehmen und die Pressemitteilung aus dem Netz zu nehmen. Das hat Ryanair jedoch kategorisch abgelehnt. Daran sieht man, dass O’Leary kein Interesse an tarifvertraglichen Lösungen hat. Wir werden nun mit den normalen Mitteln einer Gewerkschaft zu Verhandlungen und zu Tarifverträgen kommen müssen – dazu gehört auch, der Öffentlichkeit zu sagen, dass Ryanair ein Arbeitgeber ist, der nach wie vor mit schlechten Arbeits- und Vergütungsbedingungen für die Mitarbeiter und damit auch für die Kunden keine gute Alternative ist", so Nicoley Baublies, Vorsitzender der UFO.
Aus Sicht der Gewerkschaft ist der Fall jedenfalls klar: "Wer seine Leute ständig maximalem Druck aussetzt – sei es zur Kostensenkung oder zur Einschüchterung – der kann nicht erwarten, dass sie mit dem Kopf und dem Herzen bei der Sache sind", so Nicoley Baublies weiter. "Wer als fairer Player im Luftverkehr wahrgenommen werden möchte, darf Profitgier nicht über berechtigte Mitarbeiterinteressen stellen und sollte sich nicht gegen öffentlich geäußerte Kritik gerichtlich zur Wehr setzen, sondern Lösungsvorschläge für offensichtliche Missstände mit uns am Verhandlungstisch diskutieren", ergänzt Baublies abschließend.
(red / UFO)