Die durch mehrere Drohnensichtungen ausgelöste Sperre des Flughafens London Gatwick wirkt sich auch spürbar auf den österreichischen Luftverkehr aus. In Schwechat, Innsbruck und Salzburg waren Flüge verspätet beziehungsweise mussten gestrichen werden. Von Wien aus sollten heute vier Verbindungen der Fluglinien British Airways und EasyJet von und nach London Gatwick stattfinden. "Davon sind keine ausgefallen, es ist aber teilweise mit Verzögerungen zu rechnen", erklärte Flughafensprecher Peter Kleemann gegenüber Medien.
Indes fordert die Gewerkschaft vida in einer Aussendung strengere Regeln für den Betrieb von Drohnen.
"Die nächtlichen Drohnen-Zwischenfälle am Flughafen London-Gatwick beweisen, was unbemannte Fluggeräte anrichten können", so Johannes Schwarcz, Vorsitzender des Fachbereichs Luftfahrt in der Gewerkschaft vida. "Die Kollegen haben mit der Komplettsperre des Flughafens das einzig Richtige gemacht. Auch wenn es natürlich unangenehm ist. Die Sicherheit der Passagiere und Mitarbeiter hat jedoch oberste Priorität“, so der vida-Gewerkschafter. Schwarcz erneuert seine Forderung nach strengeren Regeln für Drohnen auch in Österreich.
"Leider passieren Drohnen-Zwischenfälle auch immer wieder auf unseren Flughäfen. Drohnen sind für Hobbypiloten vielleicht ein Freizeitspaß, in diesen Laienhänden bergen sie aber ein enormes Gefahrenpotential“, warnt Schwarcz. "Gerade weil viele Besitzer auf Vorschriften pfeifen, fordere ich die Austro Control auf, für eine bedingungslose Registrierung zu sorgen. Wir brauchen endlich strengere Regeln für Drohnen bzw. den Besitz dieser Fluggeräte. Das beginnt bereits bei der flächendeckenden Registrierung. Hier braucht es eine Art Nummerntafel", so Schwarcz.
"Drohnen sollen sich im kontrollierten Luftraum so verhalten müssen wie Verkehrsflugzeuge und von Fluglotsen kontrollierbar sein", ergänzt Daniel Liebhart, stellvertretender Vorsitzender des vida-Fachbereichs Luftfahrt und selbst Fluglotse: "Drohnen, die technisch dazu in der Lage sind, in kontrollierten Luftraum einfliegen zu können, sollen einen Transponder haben, damit ihre Position jederzeit exakt am Radar bestimmt werden und der Besitzer über die Kennung zugeordnet werden kann." In Großbritannien machen sich Drohnenbesitzer übrigens strafbar, sobald sich ihre unbemannten Fluggeräte einem Flughafengelände auf weniger als einen Kilometer nähern. Wird ein Flugzeug durch die Drohne gefährdet, drohen bis zu fünf Jahre Haft.
(red / vida via APA-OTS)