Die Änderung des Betriebsverfassungsgesetzes §117 ermöglicht es, ab dem 1. Mai 2019 auch den Besatzungsmitgliedern in deutschen Flugbetrieben einen Betriebsrat zu gründen – sie waren bisher von der gesetzlichen Regelung ausgenommen und hatten nur über einen Tarifvertrag Personalvertretung (TVPV) die Möglichkeit, ihre Mitbestimmungsrechte wahrzunehmen.
Auch wenn insbesondere die Arbeitsbedingungen bei Ryanair in den letzten Jahren im öffentlichen Fokus standen, handelt es sich bei dieser Gesetzesänderung nicht um eine "Lex Ryanair" – die Liste der Flugbetriebe, die ihren Piloten und Flugbegleitern eine tariflich etablierte Mitbestimmung bisher verweigert haben, ist lang: Ob LaudaMotion oder Germania, Thomas Cook Aviation, Aerologic oder in Teilen der Eurowings-Gruppe; von den Betreibern zahlloser Business-Jets ganz zu schweigen.
"Arbeitgeber konnten die bisherige Regelung ausnutzen, um Mitbestimmung in ihren Fluggesellschaften zu unterbinden. Damit ist jetzt Schluss!", so Martin Locher, Präsident der Vereinigung Cockpit. "Eine betriebliche Mitbestimmung wird jetzt kommen. Wir fordern alle untarifierten Flugbetriebe auf, die Gelegenheit zu nutzen und bis zum 1. Mai 2019 maßgeschneiderte Tarifverträge für ihre Piloten und Flugbegleiter zu verhandeln."
(red / VC)