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BDL fordert "Präzisierung" von Fluggastrechteverordnung

Symbolbild Flugverkehr - Foto: Huber / Austrian Wings Media Crew

BDL kritisiert verschiedene Auslegungen des Begriffs "außerordentliche Umstände".

Zum heutigen Urteil des Bundesgerichtshofes zur Auslegung der Fluggastrechteverordnung erklärt Matthias von Randow, Hauptgeschäftsführer des BDL: „Wir begrüßen die heutige Entscheidung des BGH, einen Systemausfall an sämtlichen Abfertigungsschaltern eines Terminals als außergewöhnlichen Umstand zu bewerten. Dass der BGH erneut zur Auslegung der Fluggastrechteverordnung angerufen wird, zeigt jedoch, dass die EU diese Verordnung und damit den Begriff der außergewöhnlichen Umstände präzisieren und die Verordnung unmissverständlich neu formulieren muss. Wir brauchen schon lange eine Revision der Verordnung, die Airlines und den Passagieren umfassend Rechtssicherheit gibt." 

"Mit dem Novellierungsentwurf der ‎Europäischen Kommission liegt ein geeigneter Kompromissvorschlag vor, der - dem Koalitionsvertrag folgend - auch von der Bundesregierung unterstützt wird und der vom Rat nun endlich beschlossen werden sollte", so von Randow.

Der Bundesgerichtshof hat heute geurteilt, dass eine Flugverspätung aufgrund eines mehrstündigen Systemausfalls an sämtlichen Abfertigungsschaltern eines Terminals, die zu einer Verspätung von mehr als drei Stunden gegenüber der ursprünglich geplanten Ankunftszeit geführt hat, einen "außergewöhnlichen Umstand" im Sinne dieser Vorschrift darstellt und das ausführende Luftfahrtunternehmen somit von seiner Ausgleichspflicht befreien kann. Ein Ausfall der Computersysteme an einem Flughafen sei außerhalb der Betriebstätigkeit eines Luftfahrtunternehmens und könne von diesem nicht beherrscht werden. 

In der Auslegung der nationalen Gerichte gibt es immer wieder unterschiedliche Meinungen darüber, welche Ereignisse als "außergewöhnlich" im Sinne der Verordnung zu definieren sind. "Die Summe der Belastungen, die sich aus den verschiedenen Urteilen zur Fluggastrechteverordnung ergibt, verzerrt immer mehr die Lage im internationalen Luftverkehr. Das schwächt die europäischen Fluggesellschaften und ist zudem kontraproduktiv für den Verbraucherschutz."

(red / BDL)