Durch eine hervorragende Zusammenarbeit der Fraport AG mit dem LWV Hessen Integrationsamt werden 22 Arbeitsplätze für schwerbehinderte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter finanziell unterstützt. Denn die Leistungseinschränkung der Beschäftigten mit einem Grad der Behinderung von 50 oder mehr wird für vier Jahre mit einer monatlichen Förderung von 340 Euro (je Beschäftigtem) ausgeglichen. Einen entsprechenden Bescheid mit der Gesamtsumme von rund 360.000 Euro hat LWV-Landesdirektorin Susanne Selbert heute an Michael Müller, Mitglied des Vorstands und Arbeitsdirektor der Fraport AG übergeben.
"Das Engagement der Fraport ist wirklich außergewöhnlich", betonte Landesdirektorin Susanne Selbert. "Durch die Gründung einer eigenen Service-Abteilung bleiben viele der schwerbehinderten Kolleginnen und Kollegen im Job. Denn sie finden hier Bedingungen, die auf ihre persönliche Leistungsfähigkeit zugeschnitten werden können."
Serviceleistungen wie Shuttledienste, die Reparatur von Wannen für die Gepäckabfertigung, das Vorsortieren von recyclefähigen Materialien aus dem Passagier- und Cateringservice, einen Hol- und Bringservice sowie die Prüfung von Elektrogeräten nimmt die Abteilung Bodenverkehrsdienste-Betriebsdienste (BVD-BD) der Fraport AG wahr. Statt diese Serviceleistungen nach außen zu geben, hat der Flughafenbetreiber eine Abteilung gegründet, in der Mitarbeiter eine Anstellung finden, die aufgrund ihrer Schwerbehinderung nicht mehr in der Flugzeugabfertigung eingesetzt werden. Die Fördermittel kommen 22 Beschäftigten im Bereich des Shuttleservices und der Wannenreparatur zugute. Weitere Bereiche sollen folgen.
"Die Förderung ist ein toller Beweis dafür, dass unser Anliegen, Menschen mit Behinderung einen passenden Arbeitsplatz zu bieten, wichtig und richtig ist. Wir freuen uns daher sehr, dass die gute und langjährige Zusammenarbeit mit dem LWV Hessen durch dieses Projekt weiter vorangetrieben wird", sagt Michael Müller, Mitglied des Vorstands und Arbeitsdirektor der Fraport AG.
Die Fraport AG erfüllt bereits jetzt eine Beschäftigungsquote schwerbehinderter Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von rund 12 Prozent. Damit übertrifft das Unternehmen die gesetzlich vorgeschriebene Quote von fünf Prozent bei weitem.
Die Förderung der Arbeitsplätze der schwerbehinderten Beschäftigten wurde zunächst für vier Jahre bewilligt und kann verlängert werden. Dadurch können die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mehr Pausen machen und ihre Einsatzzeit verringern. Ein Shuttlefahrer leistet so beispielsweise vier statt fünf Fahrten täglich. Im Zuge dessen werden zusätzliche Beschäftigte eingestellt.
(red / LWV Hessen)