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Sicherheitspersonal am Flughafen Frankfurt legt die Arbeit nieder

Symbolbild Sicherheitskontrolle - Foto: Huber / Austrian Wings Media Crew

Warnstreik Anfang kommender Woche.

Weiter keine Einigung im Tarifkonflikt rund um die Beschäftigten im Sicherheitsbereich auf den deutschen Flughäfen. Die Gewerkschaft verdi fordert - wie berichtet - einen Mindeststundenlohn von 20 Euro. In den vergangenen Tagen gab es deshalb bereits auf mehreren deutschen Flughäfen Arbeitsniederlegungen.

Für kommenden Dienstag, den 15. Jänner, hat die Gewerkschaft Verdi nun das Sicherheitspersonal auf dem Flughafen Frankfurt dazu aufgerufen, in der Zeit von 2 bis 20 Uhr in den Warnstreik zu treten.

Der Flughafenbetreiber Fraport gab dazu folgendes Statement ab:

Aufgrund von angekündigten Streikaktivitäten des Sicherheitspersonals wird es am Flughafen Frankfurt am 15. Januar 2019 zwischen 2 und 20 Uhr zu erheblichen Beeinträchtigungen kommen: Die Sicherheitskontrollen außerhalb des Transitbereichs werden nicht besetzt sein. Fluggäste, die ab Frankfurt reisen, werden so während der gesamten Streikdauer keine Möglichkeit haben, ihren Flug zu erreichen. Fraport bittet alle Passagiere, die während der Streikdauer von Frankfurt aus fliegen möchten, von einer Anreise zum Flughafen abzusehen und sich für weitere Informationen frühzeitig an die jeweilige Airline oder ihren Reiseanbieter zu wenden. Ab 20 Uhr wird der Flugbetrieb auch für Zusteiger in Frankfurt wieder anlaufen, es ist aber auch danach mit Beeinträchtigungen und Verzögerungen zu rechnen.

Der Flughafenbetreiber geht davon aus, dass die Umsteigeprozesse im Transferbereich während der Streikdauer weitgehend stattfinden können. Allerdings wird es auch hier zu Beeinträchtigungen und Verzögerungen kommen.

„Angesichts der weiterhin laufenden Verhandlungen haben wir kein Verständnis für einen derart umfassenden Streik, der massive Auswirkungen auf Zehntausende Fluggäste haben wird. Wir appellieren an die Tarifpartner, gemeinsam eine einvernehmliche Lösung zu finden“, so ein Sprecher des Flughafenbetreibers. „Unser Servicepersonal und das der Airlines wird im Einsatz sein, um die Auswirkungen für die Reisenden in Grenzen zu halten. Wir bitten alle Betroffenen um Verständnis.“

Da die Kontrollstellen nach dem Luftsicherheitsgesetz nur von speziell ausgebildetem Personal betrieben werden dürfen, kann der Flughafenbetreiber auch kein anderes Personal zur Verstärkung an den Kontrollstellen einsetzen.

(red)