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Germania-Insolvenz: 400 Piloten von Arbeitslosigkeit bedroht

Symbolbild Flugkapitän - Foto: Huber / Austrian Wings Media Crew

Am 5. Januar musste die Vereinigung Cockpit (VC) die Meldung zur Insolvenz der Germania Fluggesellschaft mbH mit Sitz in Berlin zur Kenntnis nehmen. Informationen über die finanzielle Schieflage beherrschten die Medien schon seit Wochen. Zuletzt konnte das Unternehmen die Januargehälter nicht mehr zahlen. Die seitens der Geschäftsleitung angekündigte Finanzierungsspritze durch externe Investoren kam letztendlich nicht – eine Rettung in letzter Minute blieb aus. Auch eine Insolvenz in Eigenverwaltung – wie bei Air Berlin – kam nicht zum Tragen, der Flugbetrieb wurde vollständig eingestellt. Ca. 400 Pilotinnen und Piloten der Germania droht nun die - hoffentlich nur temporäre - Arbeitslosigkeit.

Die Vereinigung Cockpit unterstützt Ihre Mitglieder bei Germania nun in allen arbeitsrechtlichen Fragestellungen rund um die Insolvenz. Schon seit vielen Jahren versucht die VC Tarifverträge, insbesondere auch für eine betriebliche Mitbestimmung, zu etablieren. Der erste Versuch, eine Tarifkommission bei Germania zu gründen, endete mit fristlosen Kündigungen. In den Folgejahren konnte Germania ihren „Anti-Gewerkschaftskurs“ weiter verfestigen. So gibt es bis zum heutigen Tage weder einen Betriebsrat noch einen einzigen Tarifvertrag bei Germania.

„Wir stellen fest, dass das vom Germania-Management immer wieder genannte Argument des ‚Kostennachteils durch Mitbestimmung‘ sich nunmehr mit der Insolvenz selbst widerlegt hat. Richtig ist vielmehr, dass Mitbestimmung und gelebte Sozialpartnerschaft generell - und gerade in Krisensituationen - einen positiven Einfluss auf Unternehmen haben“, so Janis Schmitt, Pressesprecher der VC. So hatte die Vereinigung Cockpit in der Vergangenheit schon mehrfach mittels temporären „Notfall-Tarifverträgen“ zur Rettung und Sicherung von Arbeitsplätzen beigetragen.

Germania ist am Boden, Symbolbild - Foto: Lukas Hofstätter

„Angesichts der dritten Pleite einer deutschen Airline innerhalb kurzer Zeit, aktuell in einem Unternehmen ohne Mitbestimmung, ist die jüngst erfolgte Änderung des § 117 Betriebsverfassungsgesetz, die es nun auch in gewerkschaftsfeindlichen Unternehmen erlaubt, eine gesetzliche Mitbestimmung für Arbeitnehmer zu etablieren, ein erster Schritt in die richtige Richtung. Dieser Weg muss nun konsequent weiter gegangen werden.“ so Schmitt weiter. „Wir werden nun alles tun, um unsere Mitglieder in dieser schwierigen Zeit bestmöglich zu unterstützen.“

(red / VC)