Österreich

LaudaMotion: Gericht erklärt Check-In-Gebühr für rechtswidrig

Foto: Huber / Austrian Wings Media Crew

Die Österreich-Tochter des irischen Billigfliegers Ryanair, die LaudaMotion GmbH, verrechnet beim Standard-Tarif 55,- Euro für den Flughafen-Check-in - Austrian Wings berichtete. Dagegen ging der Verein für Konsumenteninformation (VKI) im Auftrag des Sozialministeriums gerichtlich vor. Das Landesgericht Korneuburg erklärt diese Gebühr jetzt für unzulässig. Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig, wie der Verein mitteilte.

Bei einigen Tarifen der LaudaMotion GmbH, beispielsweise dem Standard-Tarif, ist ein kostenloser Check-in am Flughafen nicht im Preis enthalten. Zwar ist der Online-Check-in zwischen zwei Tagen und zwei Stunden vor jedem Flug kostenlos möglich, für den Flughafen-Check-in jedoch sieht eine Gebührentabelle in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) vor, dass die Kunden eine Gebühr in Höhe von 55,- Euro zu entrichten haben. Während des gesamten Buchungsvorganges wird die Höhe des Tarifs für den Flughafen-Check-in aber nicht automatisch angezeigt. Kunden müssen vielmehr durch aktives Anklicken der Tarifinformation die Höhe der Gebühr selbständig erfragen. Versäumen Kunden das Zeitfenster für den Online-Check-in oder mangelt es ihnen an den technischen Voraussetzungen, dieses Zeitfenster zu nutzen, sind sie gezwungen, den Flughafen‑Check‑in in Anspruch zu nehmen, wenn sie ihren Flug antreten wollen.

Das Landesgericht Korneuburg beurteilte diese Kosten als ungewöhnlich und für den Kunden überraschend. Der Kunde müsse nicht davon ausgehen, dass eine Gebühr in dieser Höhe zu erwarten sei. Vielmehr werde hier eine Gebühr für eine Nebenleistung verrechnet, die auf einfache und schnelle Weise erbracht werden könne. 

„Das Landesgericht Korneuburg spricht von einer Gebühr in exorbitanter Höhe“, ergänzt Beate Gelbmann, Leiterin der Abteilung Klagen im VKI. „Für die Kunden ist eine solche Gebühr nicht nur überraschend, sondern es ist für sie auch schwer nachvollziehbar, dass sie für den Check-in am Flughafen unter Umständen mehr zahlen müssen, als der Flug einer Billigfluglinie selbst kostet.“

(red / VKI via APA-OTS)