Seit Jahren fordert FairPlane, dass es für Flugtickets, ähnlich wie bei Pauschalreisen eine Insolvenzabsicherung geben sollte. „Es ist nicht zu argumentieren, warum Pauschalreisende besser gestellt werden als Passagiere, die ihren Flug selbst buchen. Die Luftfahrt Pleiten der letzten Jahre zeigen auf, dass hier zwingend gesetzlicher Regelungsbedarf besteht", meint Prof. Dr. Ronald Schmid, Luftrechtsexperte und FairPlane Unternehmenssprecher.
Seit der Air Berlin Pleite herrscht ein erbarmungsloser Preiskampf, die Bereinigung des Marktes bezahlen aber die geschädigten Passagiere und Arbeitnehmer der Fluglinien.
Die Lösung wäre eine Kundengeld Absicherung, wie sie für Pauschalreisen bereits gesetzlich verankert ist. Diese wurde vom Gesetzgeber aber trotz Anraten u.a. von FairPlane bislang nicht umgesetzt.", prangert der Reiserechtsexperte an. „Wenn die Judikative und die Legislative das Recht der Luftfahrtunternehmen auf Vorkasse weiterhin bestehen lassen, muss im Sinne des Verbraucherschutzes eine Absicherung wie im Reisevertragsrecht geschaffen werden", so Schmid weiter.
Damit muss sich das Reiseunternehmen, über welches die Reise gebucht wurde, um eine andere Flugverbindung kümmern. Auch etwaige Mehrkosten, die durch eine Umbuchung entstehen, fallen nicht zu Lasten des Buchenden, da diese von der Reisepreissicherung bezahlt werden. Dennoch ist Vorsicht besser als Nachsicht. Der Experte rät: „Informieren Sie sich aber sicherheitshalber, ob Ihr Reiseveranstalter auch dem Gesetz entsprechend vorgeht und lassen Sie sich keine zusätzlichen Kosten aufschwatzen."
(red / Fairplane)