Die neue Studie, basierend auf Echtzeit-Flugdurchführungen von 24 Airlines und im Auftrag von EU Kommission und EASA (European Aviation Safety Agency) ausgeführt, zeigt, dass Nachtflüge und „disruptive schedules" zu sehr starker Ermüdung führen.Die Umfrage wurde 2017 von 15.680 Piloten und Cabin Crew beantwortet.
Für Nachtflüge sind Dienste mit 11:00 Stunden, bzw. 12:45 Stunden, wenn der Dienst am späten Nachmittag beginnt (ohne Pausen) erlaubt. Die Studie zeigt, dass alle Nachtflüge, selbst wenn sie nicht so lange dauern, sehr ermüdend wirken. Dies betrifft vor allem Langstrecken-Crews.Die zweite Erkenntnis betrifft die „disruptive schedules". Diese Dienste starten am frühen Morgen (z.B. um 5:00 Uhr) oder enden sehr spät am Abend (z.B. zwischen 23:00 und 01:59). Wenn es mehrere solche Dienste hintereinander gibt, bzw. wenn sich Piloten rasch wieder auf normale Dienstzeiten umstellen müssen, führt das zu erhöhter Müdigkeit. Diese Probleme kennen in erster Linie Kurzstreckenpiloten.
Die Studie bestätigt, dass diese Dienste die innere Uhr und damit den Wach-Schlaf-Rythmus unterbrechen. Wenn man jene Stunden, die man benötigen würde, um sich auszuruhen und Schlaf nachzuholen, stattdessen als Crew fliegend in einem Cockpit verbringen muss, so birgt das ein hohes Sicherheitsrisiko.Die Studie bestätigt verschiedene, frühere, wissenschaftliche Assessments. Diese empfahlen u.a. striktere FTL Regeln, z.B. Nachtflüge auf 10 Stunden zu beschränken (enlarged) und direkt hintereinander eingeteilte disruptive schedules auf 2-3 Dienste (davor und danach mit längeren Ruhezeiten).Auf ähnliche Werte kam eine andere Studie 2016, durchgeführt von der London School of Economics (LSE) 2016, eine Kernaussage damals war, dass 6 von 10 Piloten Müdigkeit erleben, und nur 2 von 10 denken, dass ihre Airlines diese Problematik ernst nehmen. Es ist zu hoffen, dass diese klaren Resultate bei den Verantwortlichen zu ebenso klaren Handlungsschritten führen, heißt es in einer Aussendung der Austrian Cockpit Association zum Thema.
Die gesamte Studie kann hier eingesehen werden.
(red / ACA)