Mit heute treten zahlreiche Änderungen im Luftraum an deutschen Flughäfen in Kraft. Die Vereinigung Cockpit sieht vor allem die Veränderungen, die die Schutzzonen in Paderborn und Münster-Osnabrück betreffen, kritisch und als potentielles Sicherheitsrisiko.
An den Flughäfen Paderborn und Münster-Osnabrück wird geschützter Luftraum der Klasse D in ungeschützten Luftraum Klasse E umgewandelt. Im Luftraum E findet keine Staffelung zwischen Passagierflugzeugen, die nach Instrumentenflugregeln (IFR) fliegen und Sport- und Segelflugzeugen, die nach Sicht fliegen (VFR), statt. Zur Vermeidung von Zusammenstößen wird lediglich nach dem Prinzip „Sehen und Ausweichen“ verfahren, das ein erhöhtes Risiko birgt. Aufgrund der Mindestgeschwindigkeiten von Verkehrsflugzeugen und der Arbeitsbelastung im Cockpit ist dieses Prinzip aus Sicht der VC nicht ausreichend, um zuverlässig Kollisionen zu verhindern!
In Paderborn wurde die Kontrollzone mit Luftraum D in eine sogenannte „Transponder Mandatory Zone mit freiwilliger Hörbereitschaft“ umgewandelt. Alle Luftfahrzeuge müssen hier einen Transponder benutzen, um von der Flugsicherung als Ziele erkannt zu werden. Es gibt für sie keine Verpflichtung, mit der Flugsicherung in Funkkontakt zu stehen und es ist den Fluglotsen daher oft nicht möglich, Verkehrsflugzeuge zu staffeln und zuverlässig einen sicheren Abstand herzustellen.
Eine verpflichtende Hörbereitschaft könnte in Einklang mit europäischem Recht eingeführt werden. Dies würde zu einer teilweisen Verbesserung der Sicherheit führen.
In Münster-Osnabrück wurde die Kontrollzone insgesamt verkleinert und damit der Bereich des geschützten Luftraums verringert. Wie in Paderborn führt das zu einer Erhöhung des Zusammenstoßrisikos.
Trotz deutlicher Kritik der VC hat das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) unter Leitung von Andreas Scheuer diese sicherheitskritischen Änderungen erlassen. Damit wurde entgegen dem Sicherheitsbedürfnis von Flugzeugbesatzungen und Passagieren gehandelt. Die VC fordert das BMVI auf, diese Änderungen schnellstmöglich zurückzunehmen und Verkehrsflugzeuge dort wo sie fliegen müssen, durch sicheren Luftraum der Klassen C oder D zu führen!
Weitere Verkehrsflughäfen an denen Flugzeuge zum Sinken oder Steigen durch Luftraum E fliegen müssen und daher nur unzureichend geschützt sind, sind u.a. Bremen, Dortmund, Dresden, Erfurt, Friedrichshafen, Frankfurt-Hahn, Karlsruhe, Leipzig, Memmingen, Niederrhein-Weeze, Nürnberg und Saarbrücken. An den betroffenen Flughäfen wurden 2018 rund 20 Millionen Passagiere abgefertigt.
(red / VC)