Auf einigen Langstreckenflügen - etwa in die Karibik, nach Indien, auf die Malediven - gehen Flugbegleiter mitunter während des Fluges mit Spraydosen durch die Kabine und bringen deren Inhalt aus. Dabei handelt es sich um Insektizide. Diese Maßnahme sei bei einigen Destinationen Vorschrift, um das Einschleppen von Insekten und Krankheitserregern zu vermeiden, heißt es. Die Airline ist daher zur Durchführung verpflichtet, anderenfalls könnte sie die Verkehrsrechte verlieren.
Allerdings ist der Einsatz von Insektiziden in Flugzeugkabinen bei Medizinern durchaus umstritten. Besonders bei Kindern, älteren und kranken Menschen können die darin enthaltenen Stoffe gesundheitliche Beschwerden auslösen, denn sie sind letztlich nichts anderes als Nervengifte.
Dokumentiert sind beispielsweise Fälle von Juckreiz, Hautausschlag, Hustenreiz, Kribbeln und Kopfschmerzen bei Insassen von Flugzeugen, die dem chemischen Nebel ausgesetzt waren. Am häufigsten klagt das Bordpersonal über Beschwerden, da es den Giftstoffen auch weitaus häufiger ausgesetzt ist, als die meisten Reisenden.
Besondere Aufmerksamkeit erregte laut einem Gericht des Magazins "GEO" der Fall eines irischen Geschäftsmannes aus dem Jahr 2011: Nachdem die Flugbegleiter auf seinem Air France Flug Insektizide versprüht hatten, erlitt der Passagier einen schweren Asthmaanfall, der Jet musste umgehend notlanden. Später sprach ein Gericht dem Opfer 50.000 Euro Schmerzensgeld zu.
(red)