Air Baltic lässt zahlreichen Passagieren endlich die ihnen zustehende Entschädigung zukommen, wie SkyCop in einer Aussendung mitteilte. Der Flugrechteexperte Skycop war gegen Air Baltic wegen unbezahlter Flugentschädigungen, die die EU-Verordnung 261/2004 bei Verspätungen und Ausfällen vorsieht, vor Gericht gezogen. Das Unternehmen leitete allein in Litauen 207 Gerichtsverfahren gegen die lettische Fluggesellschaft ein. Nach einem langwierigen Rechtsstreit unterstützte schließlich auch das Gericht die Forderungen von Skycop. Die fraglichen Fälle summieren sich auf rund 120.000 Euro an nicht geleisteten Entschädigungszahlungen für 385 Passagiere. Weitere Verfahren sind noch in Polen und Lettland anhängig, heißt es in der Presseaussendung.
"Nach einem heftigen Kampf vor Gericht haben sich Skycop und Air Baltic schließlich auf einen Weg geeinigt, die Fälle beizulegen und die Zahlung der Entschädigungen vorzunehmen. Skycop wird die Zahlungen an die Passagiere abwickeln, sobald Air Baltic das Geld überwiesen hat", so Nerijus Zaleckas, der Anwalt, der die Interessen von Skycop und den Passagieren vor Gericht vertritt. Air Baltic fliegt von zahlreichen Flughäfen in Deutschland die baltischen Hauptstädte Riga, Tallinn und Vilnius an.
"Solche Fälle verändern die Einstellung der Fluggesellschaften. Unternehmen wie Skycop arbeiten gemäß der geltenden EU-Verordnung 261/2004 - und sie sind diejenigen, die die Fluggesellschaften davon überzeugen, das Gesetz einzuhalten. Davon profitieren am Ende alle Fluggäste", erläutert Zaleckas.
Skycop betont, dass zunächst immer eine außergerichtliche Einigung angestrebt wird. Klagen werden nur erhoben, wenn es keine andere Möglichkeit mehr gibt, zu einer Einigung zu kommen. Derzeit reicht das Unternehmen 160 Klagen gegen eine Fluggesellschaft in Polen ein. Weitere Rechtsstreitigkeiten laufen in Spanien oder stehen auch in Deutschland kurz vor dem Beginn. Derzeit ist der Flugrechtespezialist in Gerichtsverfahren gegen Air Baltic, Ryanair, Swiss Air Lines, Iberia, Vueling, Enter Air, Smartwings Polen, Ukraine International Airlines und weitere Fluggesellschaften involviert.
Als Reaktion auf die Pressemitteilung von SkyCop veröffentlichte Air Baltic folgende Stellungnahme:
Die lettische Fluggesellschaft Air Baltic bezieht Stellung zu der gestern veröffentlichten Mitteilung von Skycop: „Die von Skycop an die Medien verteilten Informationen sind in der dargestellten Form nicht korrekt. Derzeit laufen Verhandlungen über die Beilegung von Vergleichen von Fall zu Fall. Dabei wird geprüft, ob eine Entschädigung an die Fahrgäste gemäß der Verordnung der Europäischen Union 261/2004 gezahlt werden sollte. Weiterhin wird geprüft, ob Skycop in dem Zuge geeignete Verfahrensdokumente bereitstellen wird.
Die Entschädigung an die Kunden von Skycop wurde nicht vor der Verhandlung gezahlt, wenn der von Skycop geforderte Entschädigungsbetrag nicht mit den Bestimmungen der Verordnung 261/2004 übereinstimmte oder Skycop keine geeigneten Unterlagen zur Verfügung stellte, um ihre Rechte auf Vertretung der betroffenen Passagiere zu überprüfen. Für Air Baltic ist es wichtig, sicherzustellen, dass die gezahlte Entschädigung tatsächlich die Passagiere erreicht, die Anspruch auf sie haben. Aus diesem Grund begrüßt Air Baltic die Fortschritte bei den Vergleichsverhandlungen, da Skycop begonnen hat, die notwendigen Dokumente zur Verfügung zu stellen.
Sicherheit und Komfort für die Passagiere haben bei Air Baltic oberste Priorität. Die Fluggesellschaft bewertet die Situation jedes Kunden individuell, um die beste Lösung zu finden. Alle Betriebsprinzipien von Air Baltic basieren auf der Gesetzgebung der Republik Lettland und der Europäischen Union sowie auf allgemein anerkannten Prinzipien der Luftfahrtindustrie. Diese bilden gleichzeitig die Grundlage für die Entscheidungen der Fluggesellschaft und den Umgang mit Kundenwünschen.“
(red / SkyCop / Air Baltic)