Die beiden Grazer hatten bei Iberia ihren Rückflug von Havanna über Madrid nach Wien gebucht. Aufgrund eines technischen Defekts landeten sie erst mit 18-stündiger Verspätung in der Bundeshauptstadt. Das war im Mai 2018. Da auf ihre Beschwerden bei der Fluggesellschaft nur mit einer Entschuldigung reagiert wurde, kam das Ehepaar im Oktober zur AK. Doch auch auf die Interventionen von Konsumentenschützerin Katharina Gruber kam nie eine dem Inhalt entsprechende Antwort zurück. Als im Dezember die letzte Aufforderung zur Zahlung von je 600 Euro pro Person sowie die Ankündigung einer allfälligen Klage ohne Reaktion blieb, ging die AK vor Gericht. "Iberia musste die 1.200 Euro sowie die Prozesskosten zahlen", freut sich Gruber für das Paar.
Bei Flügen über 3.500 Kilometer und mehr als drei Stunden Verspätung bei der Ankunft haben Reisende gegebenenfalls Anspruch auf eine Entschädigung von 600 Euro. Der Anspruch auf eine finanzielle Entschädigung verfällt nach drei Jahren. Diese und weitere Informationen erhalten Urlauberinnen und Urlauber bis 18. August 2019 am Flughafen Graz. In der Abflughalle wird jeweils Donnerstag bis Sonntag die AK-Reisebroschüre, die perfekt ins Handgepäck passt, verteilt. Zusätzlich erhalten die Reisenden eine Kühltasche.
Für detailreichere Infos ist der AK-Konsumentenschutz jederzeit erreichbar. Naturgemäß sammeln sich in den Sommermonaten die Beschwerden zu Flugverspätungen und -annulierungen bei den AK-Expertinnen und -Experten. Die AK und die Agentur für Passagier- und Fahrgastrechte (APF) intervenieren kostenlos. Darüber hinaus unterstützt die AK auch bei Klagen.
(red / AK)