Von all jenen Passagieren, die bei LaudaMotion am Flughafen einchecken und den Standard-Tarif gebucht haben, kassiert die österreichische Ryanair-Tochter 55 Euro Gebühr. Jetzt erklärte das Oberlandesgericht Wien diese Praxis für unzulässig. Allerdings ist der Entscheid noch nicht rechtskräftig, die Airline kündigte an, Berufung einzubringen.
"Wenn der Kunde in der Reisedestination über keinen ausreichenden Internetzugang verfügt, kann er nicht online einchecken und ist gezwungen, die Gebühr in Höhe von 55 Euro zu zahlen. Auch ein technischer Fehler bei Laudamotion kann dazu führen, dass Kunden diese Gebühr zu entrichten haben. Das kann nicht sachgerecht sein", erklärte Juristin Cornelia Kern vom Verein für Konseumenteninformation. Der VKI war im Auftrag des Sozialministeriums gerichtlich gegen die Gebühr vorgegangen. Dazu komme, dass die Höhe der Gebühr während des gesamten Buchungsvorganges nicht automatisch angezeigt werde.
"Wir haben unsere Anwälte angewiesen, umgehend gegen diese Entscheidung Revision beim Obersten Gerichtshof einzulegen. Alle LaudaMotion-Kunden werden mehrmals per E-Mail, SMS und während der Buchung darauf hingewiesen, vorab online einzuchecken", erklärte LaudaMotion-CEO Andreas Gruber in einer schriftlichen Reaktion auf das Urteil.
Unabhängig davon stufte das OLG auch einen Passus in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) als gesetzwidrig ein. Konkret geht es um jene Klausel, wonach irische Gerichte bei Streitigkeiten zwischen LaudaMotion und Kunden zuständig seien.
(red )