Erneut ins Visier der Konsumentenschützer geraten ist der ungarische Billigflieger Wizz Air. Sie sprechen wörtlich von einem "dreisten" Vorgehen der Airline, wenn Passagiere beschädigtes Gepäck reklamieren.
Denn in einem solchen Fall verlangt Wizz Air vom Kunden, ein Gutachten über die Höhe der Beschädigung erstellen zu lassen. Die Reparatur des Koffers werde dann zwar von Wizz Air übernommen, auf den Kosten für die Expertise bleibt der Kunde laut einem Bericht von "help.orf.at" jedoch sitzen.
Die Europäische Verbraucherschutzzentrale, kurz EVZ, nennt das eine "Frechheit". Auf Anfrage des "ORF" verwies Wizz Air lapidar auf die Allgemeinen Geschäftsbedingungen, konnte jedoch keinen Passus nennen, in dem ausgeführt wäre, dass der Kunde diese Kosten tragen muss.
(red)