Lufthansa hat beim Hessischen Landesarbeitsgericht beantragt, den Gewerkschaftsstatus der Unabhängigen Flugbegleiter Organisation (Ufo) rechtsverbindlich feststellen zu lassen. Ziel des Antrags ist die Wiederherstellung einer verlässlichen Tarifpartnerschaft.
Seit Monaten hat die Gewerkschaft keinen vertretungsberechtigten Vorstand eingesetzt und ist damit nicht in der Lage, ihre Rolle als Tarifpartner auszufüllen.
Ein verlässlicher Tarifpartner ist jedoch notwendige Voraussetzung, unter anderem für die Verhandlung und den Abschluss rechtsverbindlicher Verträge über die Arbeits- und Beschäftigungsbedingungen von mehr als 20.000 Flugbegleiterinnen und Flugbegleitern. Zudem können Arbeitgeber und Gewerkschaft nur auf der Grundlage einer verlässlichen Tarifpartnerschaft dringende Entscheidungen über die Verwendung von Beträgen in Millionenhöhe, zum Beispiel für einen Mitarbeiterfonds der Lufthansa Kabine, treffen. Auch hierfür ist eindeutige Rechtssicherheit unerlässlich.
Lufthansa hat Ufo im Sinne einer seit Jahren funktionierenden, guten Sozialpartnerschaft über Monate aufgefordert, sich gemäß der eigenen Satzung neu aufzustellen. Diese Aufforderungen wurden von der Gewerkschaft ignoriert. Stattdessen wurde eine satzungswidrige Vorgehensweise beispielsweise zur Nachnominierung von Vorstandsmitgliedern gewählt.
Die aktuelle, von Rechts- und Planungsunsicherheit geprägte Situation ist für Lufthansa, für ihre Kunden und vor allem für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kabine nicht mehr zumutbar. Daher wurde das Statusverfahren vor dem Hessischen Landesarbeitsgericht beantragt.
(red / LH)