VC-Rechtsanwältin Tanja Viehl zeigte sich erfreut über den Abschluss: „Unsere Ryanair-Tarifkommission und unsere Mitglieder haben mit großer Beharrlichkeit für diese Tarifverträge gekämpft, die nun zur Urabstimmung gestellt werden. Der Abschluss sieht höhere Grundgehälter und - insbesondere durch die Umstellung auf deutsches Einkommenssteuerrecht Anfang kommenden Jahres - auch höhere Nettogehälter vor. Außerdem wurden im Sozialplan Regelungen getroffen, die soziale Härten bei vergangenen und ggf. zukünftigen Stationsreduzierungen abfedern.“
Die Tarifverträge stellen klar, dass deutsches Recht für die Arbeitsverhältnisse und sämtliche deutschen Arbeitnehmerschutzgesetze Anwendung finden. Auch die Tarifverträge unterfallen deutschem Recht. Um die Umstellung auf deutsches Einkommenssteuerrecht zu gewährleisten werden die Piloten durch einen Betriebsübergang in die maltesische Tochtergesellschaft „Malta Air“ überführt. Dort sind sie in einem direkten Anstellungsverhältnis unter Geltung der deutschen Tarifverträge beschäftigt.
„Der Abschluss darf nicht darüber hinwegtäuschen, dass wir noch viel Arbeit vor uns haben, um den europaweiten Slogan der Gewerkschaften „Ryanair must change!“ wahr werden zu lassen. Das zeigen nicht zuletzt die laufenden Arbeitskämpfe in anderen Ländern. Mit der Unterzeichnung von Tarifverträgen für die deutschen Piloten kommen wir der Forderung nach mehr Arbeitnehmerrechten bei Ryanair hierzulande einen wichtigen Schritt weiter. “, ergänzt Tanja Viehl.
Beide Parteien haben sich auf weitere Verhandlungen verständigt, die sowohl die Etablierung eines Piloten-Betriebsrates als auch einen Manteltarifvertrag betreffen. Außerdem soll eine deutsche betriebliche Altersversorgung geregelt werden.
(red / VC)